Melderegisterauskunft Erteilung
Beschreibung
Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:
- einfache Melderegisterauskunft
- erweiterte Melderegisterauskunft
- Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
- Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
- Selbstauskunft
- Gruppenauskunft
Online-Dienste
Antrag auf Ausstellen einer einfachen Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Antrag auf Ausstellen einer erweiterten Meldebescheinigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Prüm - 3.1 Einwohnermeldeamt
Adresse
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Kontakt
Kontaktperson
Alexander Platt
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-102
Fax: +49 6551 943-50102
E-Mail: alexander.platt@vg-pruem.de
Marianne Clemens
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-101
Fax: +49 6551 943-50101
E-Mail: marianne.clemens@vg-pruem.de
Marina Widmann
Postanschrift
Tiergartenstraße 54
54595 Prüm
Telefon Festnetz: +49 6551 943-151
Fax: +49 6551 943-50151
E-Mail: marina.widmann@vg-pruem.de
Cathrin Altendorf
Postanschrift
Auwer Straße 2
54608 Bleialf
Fax: +49 6555 900580
Telefon Festnetz: +49 6555 322
E-Mail: cathrin.altendorf@vg-pruem.de
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.
Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.
Hinweise (Besonderheiten)
Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Personensuche, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldeauskunft