Melderegisterauskunft ErteilungOnline erledigen

    Melderegisterauskunft Erteilung

    Beschreibung

    Über eine Auskunft aus dem Melderegister ihrer Gemeinde haben Sie die Möglichkeit, die von Ihnen gesuchte Person zu finden. Es gibt folgende Arten von Auskünften aus dem Melderegister:

    • einfache Melderegisterauskunft
    • erweiterte Melderegisterauskunft
    • Melderegisterauskunft gegenüber Parteien und Wählergruppen
    • Melderegisterauskunft gegenüber Wohnungsgebern
    • Selbstauskunft
    • Gruppenauskunft

    Online-Dienst

    Melderegisterauskunft - Antrag (DIN A4)

    ID: L100039_250561138

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Meldebehörde des Wohnortes der gesuchten Person bzw. bei der Selbstauskunft die für Ihren Wohnort zuständige Meldebehörde.

    Ansprechpartner

    Stadt Mayen - Einwohnermeldeamt-, Pass-und Ausweiswesen

    Adresse

    Postanschrift

    Rosengasse 2

    56727 Mayen

    Öffnungszeiten

    Montag bis Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Montag - Donnerstag grds. nach Terminvereinbarung. An Freitagen ist das Einwohnermeldeamt für Anliegen ohne Termin geöffnet. In dringenden Fällen auch spontan innerhalb der o. gen. Zeiten. Bitte beachten Sie, dass es ohne Termin zu Wartezeiten kommen kann. Bitte geben Sie im Rahmen einer Online-Terminvereinbarung zusätzlich Ihre Rufnummer an!

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 02651 88-3304

    Telefon Festnetz: 02651 88-4013

    Fax: 02651 88-3340

    Telefon Festnetz: 02651 88-3305

    Telefon Festnetz: 02651 88-3303

    Telefon Festnetz: 02651 88-3310

    E-Mail: Meldewesen@Mayen.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können eine Melderegisterauskunft persönlich oder schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Einige Gemeinden bieten die Möglichkeit, Melderegisterauskünfte online zu beantragen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Diese unterscheiden sich nach der Art der Melderegisterauskunft.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Aus dem Melderegister können nur Auskünfte über Privatpersonen gegeben werden. Auskünfte über Firmen oder Wirtschaftsunternehmen können nur dem Gewerberegister entnommen werden.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Personensuche, Meldepflicht, Einwohnermeldeamt, Anschrift, Meldeauskunft

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English