Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Personalausweis Ausstellung neu wegen Verlust

    Beschreibung

    Ist Ihr Personalausweis unauffindbar oder Ihnen verloren gegangen, müssen Sie den Verlust gegenüber der Personalausweisbehörde anzeigen.

    Sie können gleichzeitig einen neuen Personalausweis beantragen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeindeverwaltung Wörrstadt

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 12 64

    55284 Wörrstadt

    Hausanschrift

    Zum Römergrund 2 - 6

    55286 Wörrstadt

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 6732 601-0

    Fax: +49 6732 627-47

    E-Mail: info@vgwoerrstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Wörrstadt - Bürgerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Zum Römergrund 2-6

    55286 Wörrstadt

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:00 - 16:00 Uhr Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 19:00 Uhr Dienstags ohne Termin möglich jeden 1. Samstag/Monat 09.00 - 13.00 Uhr Fällt der 1. Samstag auf einen Feiertag, ist am 2. Samstag im Monat geöffnet.

    Kontakt

    Fax: 06732 601-81300

    Telefon Festnetz: 06732 601-1300

    E-Mail: buergerbuero@vgwoerrstadt.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Verlustanzeige
    • gültiger (Kinder-)Reisepass oder Geburtsurkunde
    • bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständnis(-erklärung) der Erziehungsberechtigten
    • bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
    • ein biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)

    Voraussetzungen

    • Deutsche(r) im Sinne des Art. 116 Abs. 1 Grundgesetz (GG)

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    • EUR 37,00 für Antragsteller ab einschließlich 24 Jahren
    • EUR 22,80 für Antragsteller unter 24 Jahren
    • EUR 22,80 für den 1. Personalausweis für Kinder und Jugendliche (Antragsteller unter 24 Jahren)
    • EUR 10,00 für den vorläufigen Personalausweis
    • EUR 13,00 Aufschlag (außerhalb der Dienstzeit, bei nichtzuständiger Behörde)
    • EUR 30,00 Aufschlag für Ausstellung durch konsularische oder diplomatische Vertretung im Ausland
    • Gebührenreduzierung oder -befreiung möglich für Bedürftige (im Ermessen der Personalausweisbehörde)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 09.01.2015

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Identity-Card, Identifikation, Identitätsnachweis, Verlustanzeige, Bundespersonalausweis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English