Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienst

    Wohnungsgeberbestätigung

    ID: L100039_291512876

    Beschreibung

    Bestätigung Wohnungsgeber

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Dahner-Felsenland)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Dahner-Felsenland)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Bürgerdienste

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schulstraße 29

    66994 Dahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@dahner-felsenland.de

    Telefon Festnetz: 06391 9196-00

    Fax: 06391 9196-199

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2022 (von: Webservice, VG_Dahner-Felsenland)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Dahner-Felsenland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Dahner Felsenland - Melde-, Passwesen

    Adresse

    Besucheranschrift

    Schulstraße 29

    66994 Dahn

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 09:00 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@dahner-felsenland.de

    Telefon Festnetz: 06391 9196-00

    Fax: 06391 9196-199

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 20.07.2022 (von: Webservice, VG_Dahner-Felsenland)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, VG_Dahner-Felsenland)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Keine.

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)