Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Die Abmeldepflicht der Hauptwohnung im Zuge eines Umzuges ist seit dem 01.06.2004 entfallen.
Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland sowie bei Auszug aus einer Nebenwohnung erforderlich.
Ihre Abmeldung haben Sie persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm oder Ihrer Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen.
Die Abmeldepflicht der Hauptwohnung im Zuge eines Umzuges ist seit dem 01.06.2004 entfallen.
Eine Abmeldung ist nur noch bei einem Wegzug ins Ausland sowie bei Auszug aus einer Nebenwohnung erforderlich.
Ihre Abmeldung haben Sie persönlich bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm oder Ihrer Ortsgemeindeverwaltung anzuzeigen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Bürgerbüro: Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Clos
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12112
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612112
Frau Petra Mahrenholz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12117
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612117
Frau Birgit Kupper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12116
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612116
Frau Petra Hammer
Besucheranschrift
Fax: 06136 69-1612115
Telefon Festnetz: 06136 69-12115
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Frau Katrin Trapp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12114
Fax: 06136 69-1612114
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Frau Manuela Wann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12113
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612113
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderausweis
Bundespersonalausweis, Reisepass, Kinderausweis
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug