Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Fachbereich 3 Bürgerdienste, Soziales, Schulen, Bauen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniela May
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Fax: 06721 304-244
Telefon Festnetz: 06721 304-210
E-Mail: daniela.may@vgrn.de
Frau Chantal Siebrandt
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06721 304-209
Fax: 06721 304-244
E-Mail: chantal.siebrandt@vgrn.de
Frau Sophie Leisenheimer
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Fax: 06721 304-244
Telefon Festnetz: 06721 304-208
E-Mail: sophie.leisenheimer@vgrn.de
Internet
Formulare
Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)
Verbandsgemeinde Rhein-Nahe - Sachgebiet 3.1 Bürgerdienste, Schulen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag 8:00 - 12:00 Uhr Freitag 7:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 14:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniela May
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Fax: 06721 304-244
Telefon Festnetz: 06721 304-210
E-Mail: daniela.may@vgrn.de
Frau Chantal Siebrandt
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06721 304-209
Fax: 06721 304-244
E-Mail: chantal.siebrandt@vgrn.de
Frau Sophie Leisenheimer
Postanschrift
Koblenzer Straße 18
55411 Bingen am Rhein
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06721 304-208
Fax: 06721 304-244
E-Mail: sophie.leisenheimer@vgrn.de
Internet
Formulare
Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Umzug, Auszug, Wohnungsabmeldung