Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Römerberg-Dudenhofen: Wohnsitz Abmeldung

    Wenn Sie umziehen ist keine Abmeldung am bisherigen Wohnort erforderlich. Sie müssen sich nur bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.

    Beachten Sie jedoch evtl.Müll, Strom, Wasser etc. abzumelden.
    Erforderliche Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen - 3.2 Bürgerbüro, Standesamt u. Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    67354 Römerberg

    Nur Bürgerbüro

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 656-0

    Fax: 06232 656-201

    E-Mail: info@vgrd.de

    Internet

    Formulare

    Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
    Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
    Bestätigung Wohnungsgeber
    Bestätigung Wohnungsgeber

    Version

    Technisch geändert am 01.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen - 3.2.1 Service-Zentrum, BürgerBüro

    Adresse

    Postanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Hausanschrift

    Am Rathaus 4

    67354 Römerberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Bürgerbüros im Rathaus Dudenhofen und Römerberg sind vormittags ohne Termin geöffnet. Für Termine am Nachmittag ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich. KfZ-Stelle - Rathaus Dudenhofen Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Montag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 06232 656-204

    Telefon Festnetz: 06232 656-0

    E-Mail: info@vgrd.de

    Internet

    Formulare

    Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
    Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
    Bestätigung Wohnungsgeber
    Bestätigung Wohnungsgeber

    Version

    Technisch geändert am 15.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Keine.

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.06.2024

    Stichwörter

    Auszug, Wohnungsabmeldung, Umzug

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de