Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Römerberg-Dudenhofen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen

    Wenn Sie umziehen ist keine Abmeldung am bisherigen Wohnort erforderlich. Sie müssen sich nur bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.

    Beachten Sie jedoch evtl.Müll, Strom, Wasser etc. abzumelden.
    Erforderliche Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro.

    Wenn Sie umziehen ist keine Abmeldung am bisherigen Wohnort erforderlich. Sie müssen sich nur bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.

    Beachten Sie jedoch evtl.Müll, Strom, Wasser etc. abzumelden.
    Erforderliche Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro.

    Online-Dienst

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    ID: L100039_287437404

    Beschreibung

    Vollmacht

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Version

    Technisch erstellt am 06.08.2024 (von: Webservice, VG_Römerberg-Dudenhofen)

    Technisch geändert am 27.09.2024 (von: Webservice, VG_Römerberg-Dudenhofen)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen - 3.2 Bürgerbüro, Standesamt u. Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Besucheranschrift

    Am Rathaus 4

    67354 Römerberg

    Nur Bürgerbüro

    Kontakt

    E-Mail: info@vgrd.de

    Telefon Festnetz: 06232 656-0

    Fax: 06232 656-201

    Internet

    Formulare

    Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)
    Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung

    Version

    Technisch erstellt am 27.11.2018 (von: Webservice, VG_Römerberg-Dudenhofen)

    Technisch geändert am 03.11.2024 (von: Webservice, VG_Römerberg-Dudenhofen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen - 3.2.1 Service-Zentrum, BürgerBüro

    Adresse

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Konrad-Adenauer-Platz 6

    67373 Dudenhofen

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Besucheranschrift

    Am Rathaus 4

    67354 Römerberg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Die Bürgerbüros im Rathaus Dudenhofen und Römerberg  sind   vormittags ohne Termin geöffnet. Für Termine am Nachmittag ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich. KfZ-Stelle - Rathaus Dudenhofen Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Montag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@vgrd.de

    Telefon Festnetz: 06232 656-0

    Fax: 06232 656-204

    Internet

    Formulare

    Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)
    Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung

    Version

    Technisch erstellt am 22.03.2024 (von: Webservice, VG_Römerberg-Dudenhofen)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Römerberg-Dudenhofen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Römerberg-Dudenhofen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen

    Melderechtsrahmengesetz
    Meldegesetz des Landes Rheinland Pfalz

    Melderechtsrahmengesetz
    Meldegesetz des Landes Rheinland Pfalz

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Keine.

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 11.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 21.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)