Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Hinweise für Römerberg-Dudenhofen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen
Wenn Sie umziehen ist keine Abmeldung am bisherigen Wohnort erforderlich. Sie müssen sich nur bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
Beachten Sie jedoch evtl.Müll, Strom, Wasser etc. abzumelden.
Erforderliche Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro.
Wenn Sie umziehen ist keine Abmeldung am bisherigen Wohnort erforderlich. Sie müssen sich nur bei ihrer neuen Wohnsitzgemeinde anmelden.
Beachten Sie jedoch evtl.Müll, Strom, Wasser etc. abzumelden.
Erforderliche Formulare erhalten Sie im Bürgerbüro.
Online-Dienst
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen - 3.2 Bürgerbüro, Standesamt u. Brandschutz, Zivil- und Katastrophenschutz
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Kontakt
Internet
Formulare
Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)
Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen - 3.2.1 Service-Zentrum, BürgerBüro
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Die Bürgerbüros im Rathaus Dudenhofen und Römerberg  sind   vormittags ohne Termin geöffnet. Für Termine am Nachmittag ist eine vorherige Terminvergabe erforderlich. KfZ-Stelle - Rathaus Dudenhofen Eine vorherige Terminvereinbarung ist zwingend erforderlich! Montag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 16:00 Uhr Dienstag 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 12:00 Uhr 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 2 Abs. 1 Bundesmeldegesetz
- § 17 Abs. 2 Bundesmeldegesetz
- § 21 Abs. 4 Bundesmeldegesetz
- Nummer 17.2 und 21.4 Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)
Hinweise für Römerberg-Dudenhofen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Römerberg-Dudenhofen
Melderechtsrahmengesetz
Meldegesetz des Landes Rheinland Pfalz
Melderechtsrahmengesetz
Meldegesetz des Landes Rheinland Pfalz
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug