Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Wohnungsgeberbestätigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadt Schifferstadt - Referat Bürgerservice
Adresse
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Postfachadresse
Postfach 12 64
67100 Schifferstadt
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte Termine vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus ab sofort Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Luisa Hinkelmann
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 06235 44-312
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Sabine Wegner
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Hausanschrift
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Telefon Festnetz: 06235 44-311
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Johanna Kraushaar
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Telefon Festnetz: 06235 44-333
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Sabrina Kehm
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Postanschrift
Marktpplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude Rathaus
Hausanschrift
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Bürgerservice
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06235 44-333
Fax: 06235 44-195
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Marita Mang
Internet
Stadt Schifferstadt - Bürgerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte Termin vereinbaren. Zur Abholung von Müll- und Wertstoffsäcken und für zuvor telefonisch vereinbarte Termine ist das Rathaus Montag bis Freitag von 7:30 bis 12 Uhr sowie dienstags und donnerstags zusätzlich von 14 bis 18 Uhr geöffnet, der Bürgerservice ebenfalls donnerstags bis 18 Uhr. Fertiggestellte Personalausweise und Reisepässe können auch ohne Termin abgeholt werden.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Lukas Anton
Postanschrift
Marktplatz 2
67105 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Postfachadresse
Postfach 1264
67100 Schifferstadt
Gebäude: Rathaus
Fax: 06235 44-195
Telefon Festnetz: 06235 44-333
E-Mail: buergerservice@schifferstadt.de
Frau Selina Schopf
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Auszug, Umzug, Wohnungsabmeldung