Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten
Beschreibung
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1 - Service-Zentrum/Soziale Angelegenheiten
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Sachgebiet 3.1.1 Service-Zentrum, Bürgerbüro
Sachgebiet 3.1.2 Kinder, Jugend und Senioren
Sachgebiet 3.1.3 Schulen, Weiterbildung, Volkshochschule
Sachgebiet 3.1.4 Freizeit und Sport
Sachgebiet 3.1.5 Soziales, Sozialversicherung
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.1 Bübü Glan-Münchweiler
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: bb-gm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-225
Telefon Festnetz: 06373 504-226
Telefon Festnetz: 06373 504-227
Telefon Festnetz: 06373 504-228
Fax: 06373 504-22100
Kontaktperson
Herr Torsten Rudolph (Sachbearbeitung)
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: t.rudolph@vgog.de
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-225
Frau Sabrina Schulze (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-228
E-Mail: s.schulze@vgog.de
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.3 Bübü Waldmohr
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
E-Mail: bb-wm@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-220
Telefon Festnetz: 06373 504-221
Fax: 06373 504-22100
Kontaktperson
Frau Manuela Immetsberger (Sachbearbeiter)
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-221
E-Mail: m.immetsberger@vgog.de
Frau Anke Körbel (Sachbearbeiter)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Fax: 06373 504-22100
Telefon Festnetz: 06373 504-220
E-Mail: a.koerbel@vgog.de
Internet
Verbandsgemeinde Oberes Glantal - 3.1.1.2 Bübü Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Besucheranschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch13:30 - 16:00
Donnerstag13:30 - 18:00
Freitag08:00 - 12:00
Samstag10:00 - 12:00
Im 2-Wochen-Rhythmus
an geraden KW
Kontakt
E-Mail: bb@vgog.de
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Telefon Festnetz: 06373 504-211
Telefon Festnetz: 06373 504-212
Telefon Festnetz: 06373 504-213
Telefon Festnetz: 06373 504-214
Telefon Festnetz: 06373 504-215
Fax: 06373 504-22222
Kontaktperson
Herr Mika Keller (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-210
E-Mail: m.keller@vgog.de
Fax: 06373 504-22222
Frau Anja Mootz (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: a.mootz@vgog.de
Fax: 06373 504-22222
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Frau Barbara Kattler (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Fax: 06373 504-22222
E-Mail: b.kattler@vgog.de
Frau Angela Schramm (Sachbearbeitung)
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: a.schramm@vgog.de
Fax: 06373 504-22222
Telefon Festnetz: 06373 504-210
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Umzug, Auszug, Wohnungsabmeldung