Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Wohnungsgeberbestätigung
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Fast
Besucheranschrift
E-Mail: cornelia.fast@vg-lingenfeld.de
Fax: 06344 509-4222
Telefon Festnetz: 06344 509-222
Frau Celine Derenty
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06344 509-221
Fax: 06344 509-4221
E-Mail: celine.derenty@vg-lingenfeld.de
Internet
Weitere Informationen
- Pass- und Einwohnermeldewesen
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
- Bestattungswesen und Standesamt
- Fundbüro
- Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Schnakenbekämpfung
- Gewerberecht
- Fischereiwesen
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
- Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Bezirksbeamter der Polizei
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug