Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Anforderung Meldebescheinigung (DIN A4)

    ID: L100039_291499647

    Beschreibung

    durch den Bürger

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten

    ID: L100039_291499664

    Beschreibung

    Vollmacht

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    ID: L100039_291499663

    Beschreibung

    Vollmacht

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Fachbereich 3 - Bürgerdienste

    Beschreibung

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Grundsicherung und Sozialversicherung
    • Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
    • Zivildienstleistende
    • Meldewesen, Servicebüro
    • Gleichstellungsstelle
    • Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
    • Senioren
    • Kindergärten
    • Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
    • Bestattungswesen
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • Kultur
    • Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
    • Freizeit und Sport

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 86

    67304 Eisenberg (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06351 407-407

    Telefon Festnetz: 06351 407-401

    E-Mail: info@eisenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    • Öffentliche Sicherheit und Ordnung
    • Grundsicherung und Sozialversicherung
    • Verwaltung öffentlicher Einrichtungen
    • Zivildienstleistende
    • Meldewesen, Servicebüro
    • Gleichstellungsstelle
    • Ausländische Einwohnerinnen und Einwohner
    • Senioren
    • Kindergärten
    • Personenstands- und Staatsangehörigkeitswesen
    • Bestattungswesen
    • Brand-, Zivil- und Katastrophenschutz
    • Kultur
    • Schulen, Weiterbildung, Außenstelle Kreisvolkshochschule
    • Freizeit und Sport

    Version

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Verbandsgemeinde Eisenberg (Pfalz) - Servicebüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Hauptstraße 86

    67304 Eisenberg (Pfalz)

    Gebäude: Rathaus

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: 06351 407-407

    Telefon Festnetz: 06351 407-444

    E-Mail: servicebuero@vg-eisenberg.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Keine.

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 26.10.2024

    Stichwörter

    Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English