Wohnsitz AbmeldungOnline erledigen

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Mainz: Wohnsitz abmelden

    Online-Dienste

    Wohnsitz abmelden, Abmeldung Nebenwohnsitz

    ID: L100039_253531009

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Wohnsitz abmelden, Wegzug ins Ausland

    ID: L100039_253415518

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Landeshauptstadt Mainz - Bürgerservice

    Beschreibung

    Achtung: Seit dem 01.01.2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Bitte achten Sie bei einer geplanten Reise um frühzeitige Beantragung eines Personalausweises oder Reisepasses für Ihr Kind!!!

    Vorsprachen sind nur nach Online-Terminvereinbarung möglich.

    Bürgeramt: Online-Terminvereinbarung

    Online-Services der Stadtverwaltung Mainz

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 3620

    55026 Mainz

    Hausanschrift

    Kaiserstraße 3-5

    55116 Mainz

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Eine Vorsprache ist nur mit Termin möglich. Termin online vereinbaren Die Öffnungszeiten des Bürgerservices im Bürgeramt sind: Montag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 18 Uhr Dienstag: 8 Uhr bis 12.30 Uhr und 14 Uhr bis 17 Uhr Mittwoch: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Donnerstag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Freitag: 7.30 Uhr bis 13 Uhr Terminkunden legen bitte die ihnen per E-Mail übermittelte Terminbestätigung am Informationsschalter vor. Dann wird ihnen Einlass gewährt. Bitte erscheinen Sie pünktlich zu Ihrem Termin, d.h. nicht zu früh, aber auch nicht verspätet. Nur so können die Sicherheitsmaßnahmen gewährleistet werden. Bitte beachten Sie, dass fast alle Dienstleistungen auch in den Ortsverwaltungen erbracht werden können.

    Kontakt

    Fax: 06131 122775

    Telefon Festnetz: 06131 123820

    E-Mail: buergerservice@stadt.mainz.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Haltestelle: Hauptbahnhof Linien: 6, 9, 50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 59, 60, 62, 63, 67, 69, 76, 68, 69, 76, 79, 80, 81, 90, 91, 92, 93, 630, 652, 653, 654, 660 Parkhaus Bonifaziustürme und Parkhaus Cityport

    Version

    Technisch geändert am 20.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Keine.

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Auszug, Umzug, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de