Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
Antrag auf Einrichten einer Übermittlungssperre
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Fachbereich 2 - Bürgerdienste
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Kontakt
Kontaktperson
Frau Maria Barth
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Fax: 06581 81-220
Telefon Festnetz: 06581 81-206
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Frau Eva Maria Brittnacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Telefon Festnetz: 06581 81-221
Fax: 06581 81-220
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
Internet
Verbandsgemeinde Saarburg-Kell - Bürgerbüro Saarburg
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1365
54433 Saarburg
Öffnungszeiten
Montag bis Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Montag, Mittwoch, Freitag 8 Uhr bis 12 Uhr Montag: 14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Dienstag: 07 Uhr bis 12 Uhr Dienstag: 14 Uhr bis 16 Uhr (nur nach vorheriger Online Terminbuchung) Donnerstag: 14 Uhr bis 18 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Eva Maria Brittnacher
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06581 81-221
Telefon Festnetz: 06581 81-300
Fax: 06581 81-220
E-Mail: buergerbuero@saarburg-kell.de
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Auszug, Umzug, Wohnungsabmeldung