Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienste
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Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
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Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Konz - Bürgerbüro - FB4
Adresse
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Öffnungszeiten
Montag 09:00 - 12:00 Uhr Montag 13:00 - 17:00 Uhr Dienstag bis Mittwoch 07:30 - 12:00 Uhr Mittwoch 13:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 13:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Manuela Steinmetz
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Telefon Festnetz: 06501 83-500
Fax: 06501 83-215
E-Mail: manuela.steinmetz@konz.de
Frau Elke Drechsler
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Telefon Festnetz: 06501 83-500
Fax: 06501 83-215
E-Mail: elke.drechsler@konz.de
Frau Elke Wietor
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Telefon Festnetz: 06501 83-500
Fax: 06501 83-215
E-Mail: elke.wietor@konz.de
Frau Natalie Bochmann
Postanschrift
Am Markt 11
54329 Konz
Gebäude: Verwaltungsgebäude 2
Telefon Festnetz: 06501 83-500
Fax: 06501 83-215
E-Mail: natalie.bochmann@konz.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Auszug, Umzug, Wohnungsabmeldung