Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Bitburg
Aktuelles
Bitburg gehört als kreisangehörige Stadt zum Landkreis Eifelkreis Bitburg-Prüm.
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 15 64
54625 Bitburg
Kontakt
Stadt Bitburg - Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Montag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr https://www.bitburg.de
Kontakt
Kontaktperson
Frau Daniela Marjanovic
Besucheranschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-222
E-Mail: marjanovic.d@stadt.bitburg.de
Frau Anna Weiz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-225
Fax: +49 6561 6001-190
E-Mail: weiz.a@stadt.bitburg.de
Frau Olga Klein
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-224
E-Mail: klein.o@stadt.bitburg.de
Fax: +49 6561 6001-190
Frau Kristina Pfaifel
Besucheranschrift
Fax: +49 6561 6001-190
Telefon Festnetz: +49 6561 6001-223
E-Mail: pfaifel.k@stadt.bitburg.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug