Wohnsitz Abmeldung

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Hinweise für Wittlich-Land: Wohnsitz Abmeldung

    Ihre Ansprechpartnerinnen im Bürgerbüro:

    • Frau Simon
    • Frau Schmitt

    Online-Dienste

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten

    ID: L100039_285369693

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    ID: L100039_285369692

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Wittlich-Land - Fachbereich 2 - Bürgerdienste

    Adresse

    Postanschrift

    Kurfürstenstr. 1

    54516 Wittlich

    Gebäude: Rathaus

    Öffnungszeiten

    Bürgerbüro Montag 07:30 Uhr - 17:00 Uhr Dienstag 07:30 Uhr - 17:00 Uhr Mittwoch 07:30 Uhr - 13:00 Uhr Donnerstag 07:30 Uhr - 17:00 Uhr Freitag 07:30 Uhr - 13:00 Uhr Bürgerbüro Manderscheid Montag geschlossen Dienstag geschlossen Mittwoch 09:00 Uhr - 12:30 Uhr 14:00 Uhr - 17:00 Uhr Donnerstag

    Kontakt

    Fax: 06571 107-155

    Telefon Festnetz: 06571 107-0

    E-Mail: info@vg-wittlich-land.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
    Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung

    Version

    Technisch geändert am 02.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

    Formulare

    Hinweise für Wittlich-Land: Wohnsitz Abmeldung

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Keine.

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 19.08.2024

    Stichwörter

    Auszug, Umzug, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English