Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Wohnsitz Abmeldung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Postanschrift
Postfach 3470
54224 Trier
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Telefon Festnetz: 115
E-Mail: buergeramt@trier.de
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Hinweise für Trier: Wohnsitz abmelden
Abmeldung
- erfolgt online
- schriftlich
- unter www.trier.de steht das Formular Hauptwohnung, Abmeldung ins Ausland bereit
- dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeramt gesendet werden
Abmeldung
- erfolgt online
- schriftlich
- unter www.trier.de steht das Formular Hauptwohnung, Abmeldung ins Ausland bereit
- dieses kann ausgefüllt und mit ggfs. entsprechenden Unterlagen an das Bürgeramt gesendet werden
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Hinweise für Trier: Wohnsitz abmelden
- bei einer in Zukunft gerichtete Abmeldung erfolgt der Versand der Abmeldebestätigung frühenstens am Tag des tatsächlichen Auszuges
Abmeldung bei Verzug ins Ausland
- kann frühestens eine Woche im Voraus erfolgen
Abmeldung von minderjährigen Kindern ins Ausland
- haben beide Elternteile das Sorgerecht, ist grundsätzlich die Mitwirkung/Zustimmung des jeweils anderen sorgeberechtigten Elternteils bei Abmeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren erforderlich
- bei einer in Zukunft gerichtete Abmeldung erfolgt der Versand der Abmeldebestätigung frühenstens am Tag des tatsächlichen Auszuges
Abmeldung bei Verzug ins Ausland
- kann frühestens eine Woche im Voraus erfolgen
Abmeldung von minderjährigen Kindern ins Ausland
- haben beide Elternteile das Sorgerecht, ist grundsätzlich die Mitwirkung/Zustimmung des jeweils anderen sorgeberechtigten Elternteils bei Abmeldung eines minderjährigen Kindes unter 16 Jahren erforderlich
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug