Wohnsitz AbmeldungOnline erledigen

    Wohnsitz Abmeldung

    Beschreibung

    Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.

    Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung. 

    Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.

    Online-Dienste

    Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)

    ID: L100039_268133296

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)

    ID: L100039_268133297

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Lahnstein

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 21 80

    56108 Lahnstein

    Hausanschrift

    Kirchstraße 1

    56112 Lahnstein

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist nicht rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten der Stadtverwaltung Lahnstein Gesamte Verwaltung Montag 08:30 - 11:30 Uhr Dienstag 08:30 - 11:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 11:30 Uhr & 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Hiervon ausgenommen sind die Öffnungszeiten des Service-Centers, der Touristinformation, der Stadtbücherei, des Stadtarchivs, des Jugendkulturzentrums, der Stadthallenverwaltung und der Städtischen Bühne Lahnstein im Nassau-Sporkenburger Hof. Telefonische Terminvereinbarung Sie können weitere Termine außerhalb dieser Öffnungszeiten mit Ihren Sachbearbeitern absprechen. Service-Center, Westallee 5-7 Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 14:00 - 17:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr 14:00 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 2621 914-330

    Telefon Festnetz: +49 2621 914-0

    E-Mail: stadtverwaltung@lahnstein.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadtkasse Lahnstein

    Empfänger: Stadtkasse Lahnstein

    IBAN: DE39 5709 2800 0200 1681 00

    BIC: GENODE51DIE

    Bankinstitut: Volksbank Rhein-Lahn eG

    Stadtkasse Lahnstein

    Empfänger: Stadtkasse Lahnstein

    IBAN: DE31 5105 0015 0656 0628 00

    BIC: NASSDE55xxx

    Bankinstitut: Nassauische Sparkasse Lahnstein

    Version

    Technisch geändert am 05.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Lahnstein - 2.2.6 (Servicecenter )

    Adresse

    Postanschrift

    Kirchstraße 1

    56112 Lahnstein

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 11:30 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr

    Kontakt

    Fax: +49 2621 914-330

    Telefon Festnetz: +49 2621 914-700

    E-Mail: stadtverwaltung@lahnstein.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 13.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der  Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem  Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
    Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.

    Voraussetzungen

    Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.

    Kosten

    Keine.

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 26.06.2024

    Stichwörter

    Auszug, Umzug, Wohnungsabmeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de