Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Vollmacht melderechtliche Angelegenheiten (DIN A4)
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Rüdesheim - 2: Ordnung & Soziales
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Kontakt
Telefon Festnetz: 0671 371-100
Fax: 0671 371-802
Kontaktperson
Frau Petra Grün
Frau Margit Jörg
Frau Tanja Kern-Ott
Frau Melanie Gälweiler
Hausanschrift
E-Mail: melanie.gaelweiler@vg-ruedesheim.de
Telefon Festnetz: 0671 371-152
Fax: 0671 371-150
Frau Yvonne Kolb
Formulare
Meldebehörde - Abmeldung (mit Ausfüllhilfe) (DIN A4)
Verbandsgemeinde Rüdesheim - Bürgerbüro
Adresse
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Kontakt
Kontaktperson
Frau Petra Grün
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 0671 371-103
E-Mail: Petra.Gruen@vg-ruedesheim.de
Fax: 0671 371-802
Frau Melanie Gälweiler
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Telefon Festnetz: 0671 371-152
E-Mail: melanie.gaelweiler@vg-ruedesheim.de
Fax: 0671 371-150
Frau Margit Jörg
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
Fax: 0671 371-800
E-Mail: margit.joerg@vg-ruedesheim.de
Telefon Festnetz: 0671 371-150
Frau Tanja Kern-Ott
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Gebäude: Rathaus
E-Mail: tanja.kern-ott@vg-ruedesheim.de
Fax: 0671 371-800
Telefon Festnetz: 0671 371-150
Frau Yvonne Kolb
Postanschrift
Nahestraße 63
55593 Rüdesheim
Fax: 0671 371-150
Telefon Festnetz: 0671 371-152
E-Mail: Yvonne.Kolb@VG-RUEDESHEIM.DE
Formulare
Online Formular für die Abmeldung einer Haupt- / Nebenwohnung
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug