Wohnsitz Abmeldung
Beschreibung
Wenn Sie aus einer Wohnung ausziehen und keine andere Wohnung im Inland beziehen, müssen Sie sich abmelden.
Wichtigste Fälle sind der Wegzug ins Ausland oder die Abmeldung einer Nebenwohnung.
Ziehen Sie innerhalb Deutschlands um, müssen Sie sich nicht abmelden. Es genügt, wenn Sie sich bei Ihrer neuen Gemeinde anmelden.
Online-Dienst
Wohnsitz Abmeldung
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
An die Meldebehörde der Gemeinde oder Stadt des bisherigen Wohnortes.
Hinweise für Koblenz: Spezielle Hinweise für Stadt Koblenz
Besonderheiten: Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, sind Sie verpflichtet dies Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde mitzuteilen!
Seit dem 01.11.2015 (Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes) ist nach Paragraph 21 Abs. 4 Bundesmeldegesetzes die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz inne haben, für die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes zuständig.
Einen Vordruck zur schrifltlichen Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes (an den Hauptwohnsitz zu senden) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung!
Besonderheiten: Wenn Sie eine Nebenwohnung aufgeben, sind Sie verpflichtet dies Ihrer Hauptwohnsitzgemeinde mitzuteilen!
Seit dem 01.11.2015 (Inkrafttreten des neuen Bundesmeldegesetzes) ist nach Paragraph 21 Abs. 4 Bundesmeldegesetzes die Gemeinde, in der Sie Ihren Hauptwohnsitz inne haben, für die Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes zuständig.
Einen Vordruck zur schrifltlichen Abmeldung Ihres Nebenwohnsitzes (an den Hauptwohnsitz zu senden) stellen wir Ihnen hier zur Verfügung!
Ansprechpartner
Stadt Koblenz - Bürgeramt (Bürger- und Standesamt)
Adresse
Besucheranschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Terminvereinbarungen sind grundsätzlich für die folgenden Zeiten möglich: Mo. 08:00 - 12:30 Uhr 13:30 - 15:00 Uhr Di. 08:00 - 12:30 Uhr --- Mi. --- 13:00 - 17:30 Uhr Do. 08:00 - 12:30 Uhr --- Fr. 08:00 - 12:30 Uhr --- Wichtig! Am Dienstag den 19.11.2024 bleiben Bürgeramt und Servicestelle geschlossen! Hinweis: Bitte vereinbaren Sie online einen Termin ! Eine telefonische Terminvereinbarung ist ebenfalls möglich. Derzeit wird das Bürgeramt umgebaut. Der  Eingang des Bürgeramtes befindet sich am Willi-Hörter-Platz 1 (Haupteingang Rathausgebäude I). Der barrierefrei Zugang ist über den Innenhof möglich.  Sie erreichen uns   telefonisch montags bis freitags von 8:00-18:00 (129 7000 oder 115). Weitere Informationen - auch zu unserer Servicestelle (Vorsprache ohne Termin für ein eingeschränktes Aufgabenspektrum möglich)- finden sie  hier . Viele Dienstleistungen können auch schriftlich oder online erledigt werden. Bitte informieren Sie sich auf dieser Homepage (Online-Dienste). 
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Abmeldeschein gemeinsam abgemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die zuständige Stelle kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Heiratsurkunde).
Falls Sie den ausgefüllten Meldeschein für die Abmeldung per Post an die zuständige Stelle schicken, legen Sie für sich und alle abzumeldenden Familienmitglieder eine Kopie der Personaldokumente bei.
Voraussetzungen
Bei Personen unter 16 Jahren ist darauf zu achten, dass diese von den Personen abzumelden sind, aus deren Wohnung sie ausziehen.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Sie haben sich innerhalb von 2 Wochen nach Auszug aus der Wohnung abzumelden. Sie können die Abmeldung bereits in der Woche vor Auszug aus der Wohnung vornehmen.
Kosten
Keine.
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Die Abmeldung können Sie entweder persönlich (Vorsprache beim Bürgerbüro) oder schriftlich vornehmen. Im Anschluss an die erfolgte Abmeldung erhalten Sie eine Abmeldebestätigung.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Wohnungsabmeldung, Umzug, Auszug