Wohnsitz ändern
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
An- bzw. Ummeldungen erfordern eine persönliche Anzeige bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm oder der Ortsgemeindeverwaltung.
Gem. § 13 (1) des Meldegesetzes von Rheinland-Pfalz beträgt die Meldefrist zwei Wochen nach Bezug der Wohnung.
Das schuldhafte Unterlassen der polizeilichen An- bzw. Ummeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 36 Meldegesetz).
An- bzw. Ummeldungen erfordern eine persönliche Anzeige bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nieder-Olm oder der Ortsgemeindeverwaltung.
Gem. § 13 (1) des Meldegesetzes von Rheinland-Pfalz beträgt die Meldefrist zwei Wochen nach Bezug der Wohnung.
Das schuldhafte Unterlassen der polizeilichen An- bzw. Ummeldung kann mit einem Bußgeld geahndet werden (§ 36 Meldegesetz).
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Bürgerbüro: Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Clos
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12112
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612112
Frau Petra Mahrenholz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12117
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612117
Frau Birgit Kupper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12116
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612116
Frau Petra Hammer
Besucheranschrift
Fax: 06136 69-1612115
Telefon Festnetz: 06136 69-12115
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Frau Katrin Trapp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12114
Fax: 06136 69-1612114
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Frau Manuela Wann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12113
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612113
Internet
Formulare
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
Folgende Unterlagen werden zwingend benötigt:
- Bundespersonalausweis/ Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Folgende Unterlagen werden zwingend benötigt:
- Bundespersonalausweis/ Reisepass
- Wohnungsgeberbestätigung
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung