Wohnsitz ändern
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienst
Wohnsitz anmelden
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Fachbereich 3.1 - Ordnung und Verkehr
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags und dienstags 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags 08:00 bis 12:00 Uhr nachmittags geschlossen freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Fast
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4222
E-Mail: cornelia.fast@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-222
Frau Celine Derenty
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4221
Telefon Festnetz: 06344 509-221
E-Mail: celine.derenty@vg-lingenfeld.de
Internet
Formulare
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Weitere Informationen
- Pass- und Einwohnermeldewesen
- Personenstandswesen und Staatsangehörigkeiten
- Bestattungswesen und Standesamt
- Fundbüro
- Feuerwehr- und Brandschutzangelegenheiten
- Zivil- und Katastrophenschutz
- Schnakenbekämpfung
- Gewerberecht
- Fischereiwesen
- Obdachlosenangelegenheiten
- Verkehrsüberwachung und Bußgeldstelle
- Verkehrslenkung und verkehrsrechtliche Genehmigungen/Erlaubnisse
- Kommunaler Vollzugsdienst
- Bezirksbeamter der Polizei
Verbandsgemeinde Lingenfeld - Pass- und Einwohnermeldeamt
Adresse
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
montags  08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr dienstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung!    hier Termin vereinbaren     mittwochs (Dienstleistungstag) 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 18:00 Uhr donnerstags Grundsätzlich Zutritt nur mit vorheriger Terminvereinbarung!  hier Termin vereinbaren     freitags (Dienstleistungsmittag) 08:00 bis 13:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Cornelia Fast
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4222
E-Mail: cornelia.fast@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-222
Frau Celine Derenty
Hausanschrift
Besucheranschrift
Fax: 06344 509-4221
E-Mail: celine.derenty@vg-lingenfeld.de
Telefon Festnetz: 06344 509-221
Internet
Formulare
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Weitere Informationen
- Beantragung von Ausweispapieren: Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen
- Beantragung von vorläufigen Dokumenten
- An- und Ummeldung bei Wohnungswechsel innerhalb unseres Einzugsgebietes
- Abmeldung bei Wegzug ins Ausland
- Bescheinigungen
- Beglaubigungen
- Beantragung von Führungszeugnissen
- Auskunft aus dem Gewerbezentralregister
- Beantragung von Auskunft- und Übermittlungssperren
- Antrag auf Auskunft aus dem Melderegister
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Hinweise für Lingenfeld: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Lingenfeld
Eine Wohnsitzanmeldung ist auch digital unter www.wohnsitzanmeldung.de möglich.
Für diesen digitalen Dienst benötigen Sie:
- Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle, oder PC mit Kartenlesegerät
- AusweisApp 2
- Nutzerkonto (vorzugsweise BundID)
- Wohnungsgeberbestätigung im pdf-Format (kann als PDF-Datei oder Bilddatei hochgeladen werden)
Eine Wohnsitzanmeldung ist auch digital unter www.wohnsitzanmeldung.de möglich.
Für diesen digitalen Dienst benötigen Sie:
- Personalausweis oder eID-Karte mit Online-Ausweisfunktion und PIN
- Smartphone mit NFC-Schnittstelle, oder PC mit Kartenlesegerät
- AusweisApp 2
- Nutzerkonto (vorzugsweise BundID)
- Wohnungsgeberbestätigung im pdf-Format (kann als PDF-Datei oder Bilddatei hochgeladen werden)
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch keine fachliche Freigabe
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung