Wohnsitz Änderung

    Wohnsitz ändern

    Beschreibung

    Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.

    Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.

    Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden

    Betrifft

    • Ummeldung des Haupt- oder Zweitwohnsitzes

    Online-Dienst

    Neues Zuhause? Online anmelden.

    ID: L100039_282353458

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Zuständigkeit

    die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes

    Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden

    • wird der Hauptwohnsitz verlegt und der alte Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz beibehalten, wird dies bei der neuen Hauptwohnsitzgemeinde bei Anmeldung angegeben 

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: buergeramt@trier.de

    Internet

    Formulare

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 02.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
    • Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
      • bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde

    Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).

    Formulare

    Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.

    Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.

    Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.

    Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.

    Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.

    Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie

    • aus dem Ausland zuziehen oder
    • anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.

    In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.

    Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden

    Ummeldung

    • bei Umzug innerhalb des Stadtgebietes ist die Ummeldung auch online möglich
    • die Ummeldung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich

    zusätzlicher Hinweis zu mehreren Personen im Haushalt  

    • Freunde, Verlobte oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Personen, die von einer gemeinsamen in eine neue gemeinsame Wohnung ziehen, können nur mit Vollmacht von der vorsprechenden Person umgemeldet werden
    • bei Zuzug aus dem Ausland müssen alle zuziehenden Personen persönlich vorsprechen

    Hinweis zur Anmeldung bei Kindern unter 16 Jahren

    • bei getrennt lebenden Eltern:
    • haben beide Elternteile das Sorgerecht, ist grundsätzlich die Mitwirkung/Zustimmung des jeweils anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich
      • wenn das Kind mit einem Elternteil aus der bisher von den Eltern gemeinsam genutzten Wohnung in eine andere Wohnung verzieht oder
      • wenn das Kind von einem Elternteil in die Wohnung des anderen Elternteils an- bzw. umgemeldet wird
    • Vordruck Einverständiserklärung ist unter www.trier.de erhältlich
      • Kopie des Ausweisdokumentes des nicht vorprechenden Elternteils ist mit vorzulegen

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden

    • sofort

    Kosten

    Keine

    Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.

    Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden

    • 10,80 Euro für die Änderung eines (alten) KFZ-Scheines oder einer Zulassungsbescheinigung Teil I

    Zahlart

    • Bar oder EC-Karte

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 29.08.2023

    Stichwörter

    Ummeldung, KFZ Ummeldung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de