Wohnsitz ändern
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden
Betrifft
- Ummeldung des Haupt- oder Zweitwohnsitzes
Online-Dienst
Neues Zuhause? Online anmelden.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden
- wird der Hauptwohnsitz verlegt und der alte Hauptwohnsitz als Nebenwohnsitz beibehalten, wird dies bei der neuen Hauptwohnsitzgemeinde bei Anmeldung angegeben
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Formulare
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Formulare
Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden
Ummeldung
- bei Umzug innerhalb des Stadtgebietes ist die Ummeldung auch online möglich
- die Ummeldung durch eine schriftlich bevollmächtigte Person ist möglich
zusätzlicher Hinweis zu mehreren Personen im Haushalt
- Freunde, Verlobte oder in einer eheähnlichen Gemeinschaft lebende Personen, die von einer gemeinsamen in eine neue gemeinsame Wohnung ziehen, können nur mit Vollmacht von der vorsprechenden Person umgemeldet werden
- bei Zuzug aus dem Ausland müssen alle zuziehenden Personen persönlich vorsprechen
Hinweis zur Anmeldung bei Kindern unter 16 Jahren
- bei getrennt lebenden Eltern:
- haben beide Elternteile das Sorgerecht, ist grundsätzlich die Mitwirkung/Zustimmung des jeweils anderen sorgeberechtigten Elternteils erforderlich
- wenn das Kind mit einem Elternteil aus der bisher von den Eltern gemeinsam genutzten Wohnung in eine andere Wohnung verzieht oder
- wenn das Kind von einem Elternteil in die Wohnung des anderen Elternteils an- bzw. umgemeldet wird
- Vordruck Einverständiserklärung ist unter www.trier.de erhältlich
- Kopie des Ausweisdokumentes des nicht vorprechenden Elternteils ist mit vorzulegen
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden
- sofort
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise für Trier: Wohnsitz ummelden
- 10,80 Euro für die Änderung eines (alten) KFZ-Scheines oder einer Zulassungsbescheinigung Teil I
Zahlart
- Bar oder EC-Karte
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung