Wohnsitz ändern
Beschreibung
Ziehen Sie um, müssen Sie sich an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Für Kinder bis zum vollendeten 16. Lebensjahr hat jene Person die Anmeldung vorzunehmen, in deren Wohnung die Kinder ziehen. Gegebenenfalls ist die Zustimmung des Sorgeberechtigten erforderlich.
Online-Dienst
Wohnungsgeberbestätigung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
zuständige Stelle
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Zuständigkeit
die Meldebehörde Ihres neuen Wohnortes
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen - 2.3 Bürgerservice
Beschreibung
Um uns umfassend um Ihr Anliegen kümmern zu können und um Ihnen unnötige Wartezeiten zu ersparen, ist eine Terminvereinbarung vor dem Besuch unserer Verwaltung erforderlich. Hierfür setzt die Verbandsgemeinde Simmern-Rheinböllen eine Online-Terminvereinbarung ein. Für oft nachgefragte, kundenrelevante Dienstleistungen können Sie unter nachfolgendem Link direkt einen Termin bei uns buchen:
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Die aktuellen Öffnungszeiten finden Sie auf unserer Website
Kontakt
Telefon Festnetz: 06764 39-30
Fax: 06761 837-100
Fax: 06764 39-58
Telefon Festnetz: 06761 837-150
E-Mail: buergerbuero@sim-rhb.de
Kontaktperson
Frau Anna-Lena Fett
Frau Silvia Gabel
Frau Tatjana Isinger
Postanschrift
Brühlstraße 2
55469 Simmern/Hunsrück
Telefon Festnetz: 06761 837-138
E-Mail: t.isinger@sim-rhb.de
Frau Beate Lorch
Frau Angelika Reiberg
Frau Sabina Yildirim
Internet
Formulare
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
Formular Wohnungsgeberbestätigung ausfüllbare Felder
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass, wenn der Meldepflichtige das 16. Lebensjahr vollendet hat
- Personaldokumente der Familienmitglieder, die auf einem Meldeschein gemeinsam gemeldet werden
- bei Kindern: Kinderreisepass oder Geburtsurkunde
Die Meldebehörde kann die Vorlage weiterer Unterlagen verlangen, die zum Nachweis der Angaben dienen (zum Beispiel Geburtsurkunde, Heiratsurkunde, Scheidungsurteil).
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Für die Anmeldung müssen Sie den amtlich vorgeschriebenen Meldeschein ausfüllen und unterschreiben. Diesen müssen Sie persönlich abgeben oder eine andere geeignete Person mit der Abgabe beauftragen.
Je nach Angebot der Gemeinde kann vom Ausfüllen des Meldescheins abgesehen und die Daten direkt entgegen genommen werden, wenn Sie persönlich bei der zuständigen Stelle erscheinen. Sie müssen dann auf einem Ausdruck die Richtigkeit der Daten durch Unterschrift bestätigen.
Familienangehörige und Angehörige einer Lebenspartnerschaft sollen, wenn sie am gleichen Tag von einer gemeinsamen Wohnung in eine neue gemeinsame Wohnung umziehen, einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Im Anschluss an die erfolgte Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung.
Wenn die zuständige Stelle Ihres neuen Wohnortes für die Anmeldung einen Internet-Zugang eröffnet hat, können Sie die geforderten Angaben unter Verwendung einer qualifizierten elektronischen Signatur auch über diesen Zugang übermitteln.
Diesen Service können Sie nicht in Anspruch nehmen wenn Sie
- aus dem Ausland zuziehen oder
- anstelle Ihres Namens ein Pseudonym in Ihrer elektronischen Signatur verwenden.
In diesen Fällen müssen Sie sich wie oben beschrieben anmelden.
Kosten
Keine
Wenn Sie Ihrer Pflicht zur Ummeldung nicht oder nicht rechtzeitig nachkommen, begehen Sie eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße geahndet werden kann.
Hinweise (Besonderheiten)
Um an einer Wahl in der Gemeinde teilnehmen zu können, müssen Sie mindestens drei Monate in der Gemeinde wohnen und wahlberechtigt sein. Melden Sie sich bei einer Gemeinde mit Hauptwohnsitz an, werden Sie bei der nächsten anstehenden Wahl oder Abstimmung automatisch in das Wählerverzeichnis eingetragen. Besonderheiten gelten für die Europawahl bei ausländischen Unionsbürgern.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Ummeldung, KFZ Ummeldung