• Pirmasens (Rheinland-Pfalz)
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale Änderung der Steuerklasse von Ehepartnern oder Lebenspartnern

Wechsel der Steuerklassen während der Ehe oder Lebenspartnerschaft beantragen

Sie möchten in eine andere Steuerklasse wechseln? Dann beachten Sie die Bedingungen für einen solchen Wechsel.

Beschreibung

Steuerklassen werden in sechs verschiedene unterteilt und entscheiden über die Höhe des Lohnsteuerabzugs. Weiterhin legt die entsprechende Steuerklasse auch fest, in welcher Höhe bestimmte lohnsteuerliche Freibeträge berücksichtigt werden können. Die Steuerklasse wird zunächst automatisch vergeben: Die Steuerklasse I gilt für ledige oder geschiedene Arbeitnehmer. Für verheiratete oder verpartnerte Arbeitnehmer, die beide abhängig beschäftigt sind, ist die Steuerklasse IV vorgesehen, die dann für beide Ehegatten/Lebenspartner gilt. Alternativ kann ein Ehegatte/Lebenspartner in Steuerklasse III eingestuft werden; dann gilt für den anderen Ehegatten/Lebenspartner automatisch die Steuerklasse V. Einen Wechsel der Steuerklassenkombination IV/IV zu III/V und umgekehrt können Sie bei Ihrem Wohnsitzfinanzamt beantragen.

Online-Dienst

ELSTER

ID: L100039_231996186

Beschreibung

Ist ein bundeseinheitliches Verfahren zur elektronischen Übermittlung von beispielswiese Steuererklärungen an das Finanzamt. Mit „Mein ELSTER“ steht hierfür ein personalisierter, barrierefreier und plattformunabhängiger Zugang zu den elektronischen Diensten der Steuerverwaltung zur Verfügung.

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Softwarezertifikat
  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Personalausweis

Version

Technisch erstellt am 04.12.2020

Technisch geändert am 18.09.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Zuständigkeit

Bitte wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Ansprechpartner

Finanzamt Pirmasens

Aktuelles

Die Finanzämter sind die örtlichen Landesbehörden der rheinland-pfälzischen Steuerverwaltung für die Festsetzung und Erhebung der Steuern.

Beschreibung

Die Finanzämter sind als örtliche Landesbehörden für die Verwaltung der Steuern mit Ausnahme der Zölle und der bundesgesetzlich geregelten Verbrauchsteuern zuständig, soweit die Verwaltung nicht aufgrund grundgesetzlicher Bestimmungen den Bundesfinanzbehörden oder den Gemeinden (Gemeindeverbänden) übertragen worden sind. Sie sind ferner für die ihnen sonst übertragenen Aufgaben zuständig.

Der Amtsbezirk des Finanzamtes Pirmasens umfasst das Gebiet des Landkreises Südwestpfalz sowie der Städte Pirmasens und Zweibrücken.

Aufgaben, die für das Finanzamt Pirmasens von anderen Finanzämtern wahrgenommen werden, sind insbesondere:

  • Erbschaft- und Schenkungsteuer (Finanzamt Kusel-Landstuhl),
  • Prüfung von Groß- und Mittelbetrieben (Finanzamt Kaiserslautern),
  • Prüfung von land- und forstwirtschaftlichen Betrieben (Finanzamt Neustadt),
  • Wohnungsbauprämie (Finanzamt Trier),
  • Steuerfahndung, Bußgeld- und Strafsachen (Finanzamt Neustadt),
  • Grunderwerbsteuer (Finanzamt Landau),
  • Finanzkasse (Finanzamt Idar-Oberstein).

Wissenswertes, aktuelle Informationen, Öffnungszeiten und Ansprechpartner finden Sie auf der Homepage des Finanzamtes.

Allgemeine Auskünfte zur Steuerverwaltung in Rheinland-Pfalz und zu einkommensteuerrechtlichen Themen können auch über die sogenannte Info-Hotline der Finanzämter erfragt werden. Diese ist von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 bis 17:00 Uhr und Freitag von 8 bis 13 Uhr unter der Rufnummer 0261 - 20179279 erreichbar.

Adresse

Hausanschrift

Kaiserstraße 2

66955 Pirmasens

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 6331 711-0

Fax: +49 6331 711-30950

E-Mail: poststelle@fa-ps.fin-rlp.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 09.02.2010

Technisch geändert am 28.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Stadt Pirmasens

Aktuelles

Die Stadt Pirmasens ist eine kreisfreie Stadt.

Adresse

Hausanschrift

Exerzierplatzstraße 17

66953 Pirmasens

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Postfachadresse

Postfach 2763

66933 Pirmasens

Öffnungszeiten

Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Rathaus am Exerzierplatz. Einzelne Dienststellen können abweichende Besuchs- und Öffnungszeiten haben.  ; Montag bis Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Montag bis Mittwoch 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 18:00 Uhr Öffnungszeiten Rathaus am Exerzierplatz. Einzelne Dienststellen können abweichende Besuchs- und Öffnungszeiten haben. 

Kontakt

E-Mail: info@pirmasens.de

Telefon Festnetz: 06331 84-00

Fax: 06331 842-540

Version

Technisch erstellt am 19.06.2019

Technisch geändert am 03.04.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020

erforderliche Unterlagen

Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten und eingetragenen Lebenspartnern.

Formulare

Elektronische Anträge und Formulare können kostenfrei über das Online-Portal der Finanzverwaltung (ELSTER) erstellt und übermittelt werden.

Papiervordrucke für die Einkommensteuererklärung erhalten Sie in allen Finanzämtern des Landes Rheinland-Pfalz.

Außerdem stehen die Formulare im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung zum Download zur Verfügung.

Voraussetzungen

Ein Steuerklassenwechsel ist im laufenden Jahr auch mehrfach möglich und wird mit dem 1. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam.

Handlungsgrundlage(n)

Fristen

Es fallen je nach individuellem Ermessen Fristen an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Finanzamt. Für Eheleute, die ihre Steuerklasse anpassen wollen, gilt der 30. November des laufenden Jahres als letzter Termin für einen Antrag. Ein Steuerklassenwechsel wird mit dem 1. des Monats, der der Antragstellung folgt, wirksam. Anträge für das kommende Jahr sind ab dem 1. November des laufenden Jahres möglich.

Unterstützende Institutionen

Siehe ELStAM.

Gültigkeitsgebiet

Rheinland-Pfalz

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ministerium der Finanzen Rheinland-Pfalz am 30.01.2025

Version

Technisch erstellt am 09.03.2009

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Steuern, ELStAM, Beruf, Arbeitnehmer, Arbeitgeber, Finanzamt, Steuerklasse, Sozialabgabe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 08.07.2021

Technisch geändert am 23.04.2020