Schülerbeförderung Erstattung der Kosten bei Überschreitung der MindestentfernungOnline erledigen

    Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen

    Der Schulweg ist für Ihr Kind insbesondere aufgrund der Entfernung nicht zumutbar? Dann hat es einen Anspruch auf die Schülerbeförderung zur Schule.

    Beschreibung

    Grundsätzlich haben alle Schülerinnen und Schüler einen Anspruch auf Schülerbeförderung, wenn sie ihren Wohnsitz in Rheinland-Pfalz haben und der Schulweg ohne Benutzung eines Verkehrsmittels nicht zumutbar ist.
    Für Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe II wird Schülerbeförderung nur gewährt, wenn eine bestimmte Einkommensgrenze unterschritten wird, deren Höhe in einer Rechtsverordnung geregelt ist. Ein angemessener Eigenanteil soll erhoben werden. Dieser wird von den Trägern der Schülerbeförderung selbst festgelegt und kann daher in den verschiedenen Landkreisen und kreisfreien Städten unterschiedlich hoch sein.

    Online-Dienste

    Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten für die Sekundarstufe I

    ID: L100039_244314246

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    Antrag auf Übernahme von Fahrtkosten zu Grundschulen

    ID: L100039_244094053

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    Sprache

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    Zuständigkeit

    Der Antrag auf Schülerbeförderung ist in der Regel beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt zu stellen. Die erforderlichen Antragsformulare erhält man auch in der Schule.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Eifelkreis Bitburg-Prüm - Straßenverkehr, Öffentlicher Personennahverkehr (Fachbereich 08-01)

    Beschreibung

    ÖPNV, Führerschein, Bus, Schule

    Adresse

    Hausanschrift

    Trierer Straße 1

    54634 Bitburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Montag - Freitag: 8.00 Uhr - 12.00 Uhr Donnerstag (zusätzlich): 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Führerscheinstelle: Eine vorherige Terminvereinbarung ist sowohl bei der Führerscheinstelle als auch bei der Zulassungsstelle erforderlich. Eine vorherige Terminvereinbarung ist (online oder telefonisch 06561-150) erforderlich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06561 15-0

    Fax: 06561 15-1012

    E-Mail: info@bitburg-pruem.de

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Fahrtkostenantrag für Schulpraktika
    Fahrtkostenantrag für Schulpraktika

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen mitzubringen sind, erfragen Sie bitte beim Schulamt des Landkreises oder der kreisfreien Stadt. Möglicherweise kann auch die Schule selbst hierüber Auskunft geben.

    Formulare

    Die Antragsformulare werden jeweils von den Trägern der Schülerbeförderung (Landkreis oder kreisfreie Stadt) zur Verfügung gestellt.

    Bei Anträgen auf Schülerbeförderung, die einkommensabhängig gewährt wird (Sekundarstufe II), ist dem Antrag der maßgebliche  Einkommenssteuerbescheid beizufügen.

    Hinweise für Eifelkreis Bitburg-Prüm: Schülerbeförderung Kostenerstattung beantragen

    Die Antragstellung für Schüler/innen der Grundschulen und für Schüler/innen der Realschule plus, Klassenstufe 5-10 der Gymnasien und der kooperativen Gesamtschulen erfolgt ausschließlich online. 

    Voraussetzungen

    Der Schulweg ist für die Schülerin oder den Schüler nicht zumutbar. Dies ist dann der Fall, wenn der Fußweg zwischen Wohnung und Grundschule länger als 2 Kilometer, bei den weiterführenden Schulen länger als 4 Kilometer oder der Schulweg besonders gefährlich ist. Bei Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischen Förderbedarf sind für die Zumutbarkeit des Schulwegs auch Art und Grad der Behinderung maßgebend.

    Der Anspruch auf Schülerbeförderung bezieht sich auf die nächstgelegene Schule der gewählten Schulart.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Schülerbeförderungskosten werden vom Zeitpunkt der Antragstellung an übernommen. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich. Aus diesem Grund sollte der Antrag vor Beginn des Schuljahres gestellt werden. Der Antrag ist in der Regel für die Dauer des Schulbesuchs einmal zu stellen. Ein erneuter Antrag ist insbesondere erforderlich, wenn sich der Wohnsitz der Schülerin bzw. des Schülers ändert, die Schülerin bzw. der Schüler die Schule wechselt oder die Beförderungsart sich ändert. Änderungen der in dem Antrag auf Schülerbeförderung gemachten Angaben (insbesondere bei Wohnsitzwechsel, Schulwechsel, Abbruch des Schulbesuchs) sind der Kreisverwaltung bzw. Stadtverwaltung unverzüglich mitzuteilen.

    Bei Wegfall der Voraussetzungen, die der Bewilligung der Schülerbeförderungskosten zu Grunde lagen (z. B. Länge des Schulweges, tatsächlicher Schulbesuch), entfällt die Übernahme der Beförderungskosten ab dem Zeitpunkt, in dem die Veränderung eingetreten ist.

    Fristen

    Der Antrag sollte vor Beginn des Schuljahres gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 18.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schülerausweis, Monatskarten, Maxx Ticket, Anforderungen von Schülerausweisen, Maxx-Ticket, Monatskarte, Schülerfahrkarte, Fahrkarten, Fahrkarte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de