Aufnahme an einer Grundschule anmelden
Sie haben ein schulpflichtiges Kind? Dann startet dieses seinen Bildungsweg in einer Grundschule.
Beschreibung
Die Grundschule ist die für alle Kinder gemeinsame Grundstufe des Bildungswesens. Sie führt die Schülerinnen und Schüler in das schulische Lernen ein. Sie befähigt sie zum selbstständigen und gemeinsamen Lernen und Handeln. Sie leitet zur Übernahme von Werten, Einstellungen und Haltungen an. Sie bietet den Schülerinnen und Schülern Hilfen und Orientierung und fördert ihre individuelle Entwicklung.
Die Grundschule geht in ihrer Bildungs- und Erziehungsarbeit vom jeweiligen Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler aus. Die Schülerinnen und Schüler sollen lernen, gestellte Anforderungen zunehmend selbstständig zu erfüllen, sich eigene Aufgaben zu stellen, eigene Leistungen zu erbringen und im Rahmen ihrer Möglichkeiten Pflichten zu übernehmen. Sie sollen fähig werden, ihre Meinung frei, aber in Achtung vor der Überzeugung und den Rechten anderer zu vertreten und zu einem friedlichen Miteinander beizutragen.
Hinweise für Worms: Staudinger-Grundschule
Hinweise für Worms: Diesterweg-Grundschule
Hinweise für Worms: Karmeliter-Grundschule
Hinweise für Worms: Kerschensteiner-Grundschule
Hinweise für Worms: Ernst-Ludwig-Grundschule
Hinweise für Worms: Soziale Arbeit an Grundschulen
Unser Angebot richtet sich an Lehrkräfte, Eltern und deren Kinder. Ziel ist es, Kinder in ihrer schulischen, sozialen, persönlichen und emotionalen Entwicklung zu unterstützen.
Wir unterstützen Sie bei Problemlagen im Kontext Schule, um alle Beteiligten im Entwicklungsprozess zusammenzuführen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Wir sind Ansprechpartner, wenn ?
- Sie sich als Eltern und/oder sich Ihr Kind mit den schulischen Anforderungen belastet fühlen
- Ihr Kind Probleme hat, dem Unterricht zu folgen
- die Erledigung der Hausaufgaben zur täglichen Herausforderung wird
- Ihr Kind Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten zeigt
- es häufig zu Konflikten zwischen Kindern im Schulkontext kommt
- Ihr Kind nicht gern zur Schule geht
- es Ihrem Kind schwer fällt, in der Klasse Anschluss zu finden oder es sich ausgegrenzt fühlt
- Sie Fragen zur Erziehung Ihres Kindes haben
- Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für Lerntherapie (nach § 35a, SGB VIII) bei Lese-Rechtschreibschwäche, Legasthenie oder Dyskalkulie stellen wollen
Unser Angebot richtet sich an Lehrkräfte, Eltern und deren Kinder. Ziel ist es, Kinder in ihrer schulischen, sozialen, persönlichen und emotionalen Entwicklung zu unterstützen.
Wir unterstützen Sie bei Problemlagen im Kontext Schule, um alle Beteiligten im Entwicklungsprozess zusammenzuführen und gemeinsam an Lösungen zu arbeiten.
Wir sind Ansprechpartner, wenn ?
- Sie sich als Eltern und/oder sich Ihr Kind mit den schulischen Anforderungen belastet fühlen
- Ihr Kind Probleme hat, dem Unterricht zu folgen
- die Erledigung der Hausaufgaben zur täglichen Herausforderung wird
- Ihr Kind Entwicklungs- oder Verhaltensauffälligkeiten zeigt
- es häufig zu Konflikten zwischen Kindern im Schulkontext kommt
- Ihr Kind nicht gern zur Schule geht
- es Ihrem Kind schwer fällt, in der Klasse Anschluss zu finden oder es sich ausgegrenzt fühlt
- Sie Fragen zur Erziehung Ihres Kindes haben
- Sie einen Antrag auf Kostenübernahme für Lerntherapie (nach § 35a, SGB VIII) bei Lese-Rechtschreibschwäche, Legasthenie oder Dyskalkulie stellen wollen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich an die Grundschule, in die Ihr Kind eingeschult wird.
Ansprechpartner
Grundschule Worms Heppenheim Wiesengrundschule
Aktuelles
GS Worms Heppenheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 4.03 Schulverwaltung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Montag, Dienstag 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 17:00 Uhr  
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Fritz
Frau Liesa Kani
Telefon Festnetz: +49 6241 76044
Fax: +49 6241 591286
Frau Michaela Kratz
Frau Simone Lampe
Frau Melanie Müller-Boos
Fax: +49 6241 416129
Telefon Festnetz: +49 6241 44844
Frau Mareike Nitsche
Fax: 06247 905788
Telefon Festnetz: 06247 7337
Frau Romy Reichert
Telefon Festnetz: +49 6241 6340
Frau Daniela Ritzau
Frau Annette Simoni
Frau Svenja Vatter
Fax: +49 6241 52068
Telefon Festnetz: +49 6241 52067
Frau Stephanie Vogel
Telefon Festnetz: +49 6241 52067(Sekretariat Staudinger-Grundschule)
Fax: +49 6241 52068(Sekretariat Staudinger-Grundschule)
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 5.02 Prävention und Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag, Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Termine nach Vereinbarung Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 14:00 Uhr - 15:30 Uhr Termine nach Vereinbarung  
Kontakt
E-Mail: sozialesundjugend@worms.de
Kontaktperson
Frau Melanie Wilding
Telefon Festnetz: 0151 72074654
Frau Britta Grünthal
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: 0151 72940117
Frau Julia Hintze
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: 0151 72069274
Frau Kaija Leuz
Telefon Festnetz: 0151 72082165
Frau Dorothea Trieb
Telefon Festnetz: 0151 72061594
Fax: +49 6241 853-5599
Frau Kerstin Wallrabenstein-Sonnenberg
Fax: +49 6241 853-5599
Telefon Festnetz: 0151 72069065
Internet
Formulare
Flyer soziale Arbeit an Grundschulen (englisch)
Flyer soziale Arbeit an Grundschulen (türkisch)
Flyer soziale Arbeit an Grundschulen (rumänisch)
Flyer soziale Arbeit an Grundschulen (deutsch)
Flyer soziale Arbeit an Grundschulen (russisch)
Freie Montessori Schule Worms Staatlich genehmigte Grundschule, Ersatzschule
Aktuelles
GS Worms Montessori
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Paternus-Schule Worms-Pfeddersheim
Aktuelles
GS Worms-Pfeddersheim
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Bei der Anmeldung erhebt die Grundschule nachfolgende Daten Ihres Kindes:
- Vor- und Zuname
- Geburtsdatum und -ort
- Geschlecht,
- Anschrift,
- Telekommunikationsverbindung
- Religionszugehörigkeit,
- Staatsangehörigkeit,
- Zuzugsdatum der nicht in Deutschland geborenen Kinder,
- vorherrschende Familiensprache,
- Beeinträchtigungen und Krankheiten, soweit sie für die Schule von Bedeutung sind,
- Anzahl der Geschwister,
- Angaben über den Besuch eines Kindergartens.
Darüber hinaus werden Familienname, Vorname, Anschrift und Telekommunikationsverbindungen der Eltern und der Erziehungs- und Pflegebeauftragten erhoben. Ferner die Daten, die zur Herstellung des Kontaktes in Notfällen erforderlich sind, sowie gegebenenfalls Angaben zum elterlichen Sorgerecht.
Hinweise für Worms: Soziale Arbeit an Grundschulen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Grundschule sieht verlässliche Unterrichtszeiten mit einer möglichst gleichmäßigen Verteilung des Unterrichts auf die Schulvormittage vor. Die tägliche Schulzeit soll bis einschließlich Klassenstufe 2 vormittags mindestens vier Zeitstunden, dann fünf Zeitstunden betragen. Die tägliche Schulzeit gliedert sich in Unterricht, Entspannungsphasen sowie Spiel- und Bewegungszeiten.
In der Grundschule werden Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 1 bis 4 unterrichtet. Sie rücken am Ende der Klassenstufen grundsätzlich ohne Versetzung in die nächste Jahrgangsstufe vor. In den Klassenstufen 1 und 2 werden keine Ziffernnoten erteilt; die Eltern erhalten Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch Verbalzeugnisse am Ende des Schuljahres und ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch in der Mitte des zweiten Schuljahres. Zum Ende des Halbjahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Kinder reine Notenzeugnisse, die jeweils durch ein protokolliertes Eltern-Lehrer-Kind-Gespräch erläutert werden. Zum Ende des Schuljahres der Klassenstufen drei und vier erhalten die Schülerinnen und Schüler ein Zeugnis, das Ziffernnoten und verbale Erläuterungen kombiniert. Auf Beschluss der Gesamtkonferenz und im Benehmen mit dem Schulelternbeirat kann in der Klassenstufe 3 für das erste Halbjahr oder für das ganze Schuljahr die Beurteilung weiterhin ausschließlich verbal erfolgen.
Unterrichtet werden folgende Lernbereiche und Fächer: Religion/Ethik, Deutsch, Mathematik, Sachunterricht, Musik , Sport, Bildende Kunst/Textiles Gestalten/Werken und Integrierte Fremdsprachenarbeit in Englisch oder Französisch. Für den Fremdsprachenunterricht werden keine Noten erteilt, sondern es wird ein Portfolio geführt.
Fristen
Die Anmeldung für das folgende Schuljahr erfolgt in der Regel in der dritten oder vierten vollständigen Schulwoche nach den Sommerferien des laufenden Schuljahres.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise für Worms: Soziale Arbeit an Grundschulen
keine
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Zusätzlich gibt es an den meisten Grundschulen Betreuungsangebote, die die Kinder vor und nach der Unterrichtszeit besuchen können.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 05.05.2021
Stichwörter
Schulbetreuung, Betreuung, Kosten, Schule, Beaufsichtigung, Kinder, Nachmittagsbetreuung, betreuende Grundschule, Schulkinder, Kinderbetreuung, Tagespflege, Kindertagesbetreuung, Unterricht
Metainformation
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