Einschulungsuntersuchung teilnehmen
Sie schulen dieses Jahr Ihr Kind ein? Dann muss Ihr Kind vorab ein einer Einschulungsuntersuchung teilnehmen.
Beschreibung
Die Einschulungsuntersuchung ist Pflicht für alle Kinder, die eingeschult werden sollen.
Ärztinnen oder Ärzte des öffentlichen Gesundheitsdienstes untersuchen die Kinder vor der Einschulung ärztlich auf gesundheitliche Beeinträchtigungen, die geeignet sind, die Schulfähigkeit zu beeinflussen. Vorrangiges Ziel dieser Untersuchung ist es demnach, rechtzeitig vor Schulbeginn Behandlungen oder Fördermaßnahmen einleiten zu können.
Die Ärztinnen oder Ärzte entscheiden nicht darüber, ob ein Kind eingeschult oder vom Schulbesuch zurückgestellt wird. Die Entscheidung trifft die Schulleiterin oder der Schulleiter. Eine Zurückstellung erfolgt in der Regel nur, wenn dies aus gesundheitlichen Gründen erforderlich ist.
zuständige Stelle
Die Zuständigkeit obliegt dem Gesundheitsamt der Stadt oder des Kreises.
Zuständigkeit
Bitte wenden Sie sich für Fragen zur Einschulungsuntersuchung an die entsprechende Grundschule.
Die Einladung zur Einschulungsuntersuchung erfolgt durch die Gesundheitsämter.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
Hausanschrift
Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Dr. Anne-Katrin Cattarius
Besucheranschrift
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06381 424-521
Fax: 06381 424-301
E-Mail: Anne-Katrin.Cattarius@kv-kus.de
Frau Melanie Brühl
Frau Christina Backes
Frau Jeannine Wild
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: jeaninne.wild@kv-kus.de
Fax: 06381 424-301
Telefon Festnetz: 06381 424-520
Internet
Grundschule Lauterecken
Aktuelles
GS Lauterecken
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06382 8309
Telefon Festnetz: 06382 4030304
Fax: 06382 403495
E-Mail: GS.Lauterecken@t-online.de
Grundschule Potzbergschule Neunkirchen
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule Schönenberg-Kübelberg
Aktuelles
GS Schönenberg-Kübelberg
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Grundschule St. Julian
Aktuelles
GS St. Julian
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06387 334
Telefon Festnetz: 06387 993578
Fax: 06387 4120600
E-Mail: gs-st-julian@t-online.de
Grundschule Am Königsberg Wolfstein
Aktuelles
GS Wolfstein
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06304 4169280
Telefon Festnetz: 06304 41692815
Fax: 06304 416928133
E-Mail: grundschulewolfstein@t-online.de
Grundschule Herschweiler-Pettersheim Herzog-Christian-Schule
Aktuelles
GS Herschweiler-Pettersheim
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Königsland Rothselberg-Eßweiler Rothselberg
Aktuelles
GS Jettenbach
Adresse
Hausanschrift
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Grundschule Glan-Münchweiler Glantalschule
Aktuelles
GS Glan-Münchweiler
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Telefon Festnetz: 06383 925960
Telefon Festnetz: 06383 9259612
Fax: 06383 9259619
E-Mail: sekretariat@glantalschule.de
Kreisverwaltung Kusel - Referat 32 - Gesundheitswesen
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
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Kontaktperson
Frau Dr. Anne-Katrin Cattarius
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Anne-Katrin.Cattarius@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-521
Fax: 06381 424-301
Frau Melanie Brühl
Frau Jeannine Wild
Besucheranschrift
Hausanschrift
E-Mail: jeaninne.wild@kv-kus.de
Telefon Festnetz: 06381 424-520
Fax: 06381 424-301
Frau Christina Backes
Internet
erforderliche Unterlagen
Im Einladungsschreiben finden Sie Hinweise zu den zur Untersuchung mitzubringenden Unterlagen. In der Regel sind dies:
- gelbes Vorsorgeheft,
- Impfausweis,
- Anamnesebogen,
- sofern vorhanden: Brille, Heilhilfsmittel.
Voraussetzungen
- Ihr Kind hat das sechste Lebensjahr bis zum 31. August eines Jahres vollendet.
- Die Kinder müssen zum Schulbesuch angemeldet sein.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Rechtsbehelfe sind nicht gegen die Schuleingangsuntersuchung selbst, aber ggf. gegen daraus resultierenden Maßnahmen wie einer Zurückstellung vom Schulbesuch möglich.
Verfahrensablauf
Die zuständige Grundschule benennt dem Gesundheitsamt bis zum 15. Oktober des Vorjahres der Einschulung (bzw. bei noch nicht schulpflichtigen, aber zum vorzeitigen Schulbesuch angemeldeten Kindern bis zum 15. März) alle zum Schulbesuch angemeldeten Kinder. Das Gesundheitsamt benachrichtigt die Eltern rechtzeitig über die Untersuchungstermine. Die Grundschulen werden bis zum 31. Januar bzw. 31. Mai über die Kinder informiert, deren körperliche Entwicklung eine erfolgreiche Mitarbeit nicht erwarten lässt. Auf dieser Grundlage berät die Schule mit den Eltern über weitere Maßnahmen.
Fristen
Die Untersuchungstermine werden von den jeweiligen Gesundheitsämtern festgelegt.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Grundsätzlich ist der vorgegebene Untersuchungstermin einzuhalten. Bei Verhinderung zum Untersuchungstermin ist die zuständige Stelle und die Schule umgehend zu benachrichtigen.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch BM am 11.12.2020
Stichwörter
Gesundheitsamt, Einschulung, Schulrückstellung, Schulbezirke, Schuleingangsuntersuchung, Schulbeginn, Schuluntersuchung