Kreisverwaltung Kusel - Abteilung 3 - Ernährung, Gesundheit, Soziale Dienste
Adresse
Postanschrift
Trierer Str. 49-51
66869 Kusel
Gebäude: Kreisverwaltung, Gebäude A
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch 08:30 - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 18:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro Montag bis Mittwoch 07:15 - 17:00 Uhr Donnerstag 07:15 - 18:00 Uhr Freitag 07:15 - 12:00 Uhr
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Kreis Kusel (Rheinland-Pfalz)
- AIDS-Beratung
- Beglaubigung durch die Betreuungsbehörde
- Beihilfe Tierseuchenkasse
- Betreuungsverein Anerkennung beantragen
- Cross Compliance Überprüfung
- Ehrenamtliche Betreuer bestellen
- Ein-, Durch-, Ausfuhren und innergemeinschaftliche Verbringungen nach tierseuchen- und lebensmittelrechtlichen Vorschriften: Genehmigung
- Einschulungsuntersuchung teilnehmen
- EU-Heimtierausweis Ausstellung
- Fleischgewinnung: Hygieneüberwachung
- Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
- Genehmigung von Tierversuchen beantragen
- Hausschlachtung anmelden
- Hilfen für psychisch kranke Personen und deren Angehörige
- Impfen
- Infektionsschutzbelehrung inklusive Bescheinigung beantragen
- Infektionsschutzberatung
- Informationen zum neuartigen Coronavirus
- Jugendgesundheitsuntersuchung
- Kopflausbefall in der Schule oder der Kindertagesstätte Benachrichtigung
- Lebensmittel: Marktüberwachung
- Lebensmittelbetrieb registrieren
- Meldung einer Tierhaltung
- Sachkundenachweis bescheinigen zum Töten von Wirbeltieren
- Schädlingsbekämpfung von Wirbeltieren, Erlaubnis für gewerbsmäßiges Töten oder Betäuben beantragen
- Schlachttier- und Fleischuntersuchung
- Suchtberatung durchführen
- Tierausfuhr gewerblich amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung
- Tierische Nebenprodukte: beseitigen (Tierkörperbeseitigung)
- Tierquälerei
- Tierschutzbeauftragte bestellen
- Tierseuchen
- Trinkwasseruntersuchung
- Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
- Zucht, Haltung und zum Handel mit Tieren, Erlaubnis beantragen
- Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden bei überwachungsbedürftigen Gewerbezweigen überprüfen