Wilder Müll EntsorgungOnline erledigen

    Wilder Müll Entsorgung

    Beschreibung

    Als "wilder Müll" werden Abfälle bezeichnet, die in der freien Landschaft, in Wäldern oder an Bachläufen sowie an öffentlichen Plätzen außerhalb der dafür vorgesehenen Abfallbehälter illegal abgelagert werden.

    Dies können beispielsweise Haus- und Sperrmüll, Bauschutt, Baustellenabfälle, Autowracks, aber auch überschüssiger Bodenaushub (Locker- und Festgesteine, die bei Baumaßnahmen ausgehoben oder abgetragen werden) sein. Es handelt sich auch dann um "wilden Müll", wenn die Abfälle mit Erde bedeckt wurden.

    Das Ablagern von "wildem Müll" ist verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es kann mit einem Bußgeld belegt werden.

    Kann der Verursacher des "wilden Mülls" ermittelt werden, werden ihm die anfallenden Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.

    Online-Dienst

    Schadensmelder - Formular | Stadt & Verbandsgemeinde Konz

    ID: L100039_253498498

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Bei Auffinden von wildem Müll wenden Sie sich bitte an den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger (Landkreis oder kreisfreie Stadt).

    Hinweise für Trier-Saarburg: Wilder Müll melden

    Zuständigkeit

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Konz - Ordnungsamt - FB4

    Adresse

    Postanschrift

    Am Markt 11

    54329 Konz

    Kontakt

    Fax: 06501 83-107

    Telefon Festnetz: 06501 83-0

    E-Mail: ordnungsamt@konz.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Beschreibung des Fundortes
    • gegebenenfalls Fotos des Fundortes

    Rechtsgrundlage(n)

    Landesabfallgesetze und kommunale Satzungen

    Verfahrensablauf

    "Wilden Müll" melden Sie bitte der unteren Abfallbehörde Ihres Wohnortes. Diese kümmert sich um die Entsorgung.

    Hinweise für Konz: Wilder Müll Entsorgung

    Kontakt Untere Abfallbehörde des Kreises Trier-Saarburg:

    Frau Stefanie Laux

    • 54290 Trier, Willy-Brandt-Platz 1
    • (0651) 715-304
    • E-Mail: stefanie [dot] laux [at] trier-saarburg [dot] de

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Grundstückseigentümer oder Grundstückseigentümerin müssen Sie sich in der Regel auch um die Beseitigung von Abfall kümmern, der gegen Ihren Willen auf Ihrem Grundstück abgelagert wurde.
    Im Übrigen sind die öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträger für die Entsorgung von "wildem Müll" verantwortlich.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Stichwörter

    Müllkippe, Müll, Müllabfuhr, Abfall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English