Sperrmüll Entsorgung
Wo Ihr Sperrmüll entsorget werden kann, können Sie bei dem Abfallbetrieb Ihrer Stadt oder Gemeine erfragen.
Beschreibung
Die Entsorgung von Sperrmüll kann
- durch Abholung
- durch persönliche Abgabe an einer zentralen Stelle
erfolgen.
Hinweise für Mainz: Sperrmüll
Abholung von Sperrmüll
Sperrige Abfälle können von Mainzer Privathaushalten mehrmals im Jahr (4 x kostenfrei) entsorgt werden. Die KAW Mainz-Bingen AöR holt den Sperrmüll nach Terminvereinbarung vom Grundstücksrand ab.
Anmeldung der Abholung:
Einen Termin für die Abholung können Sie telefonisch und per Online-Formular vereinbaren.
Bereitstellung des Sperrmülles
- frühestens am Vorabend ab 18 Uhr
- spätestens bis 6 Uhr am Abholtag
- gut erreichbare Stelle
- gefährdende Situationen durch zu große Ansammlung oder Ausbreitung auf der Straße vermeiden
Zum sperrigen Abfall gehören:
- sperrige Gegenstände (max. 1,70 m breit und 50 kg schwer) aus dem Haushalt, die auch nach einer Zerkleinerung nicht in die am Haus vorhandenen Restabfallgefäße passen.
- alle Möbel wie Tische, Betten, Matratzen, Schränke usw.
- sperriger Hausrat wie große Blumenkübel, Koffer, Sportgeräte, großes Spielzeug, Wäscheständer usw.
- große Elektrogeräte wie Computermonitore, Fernsehapparate, Herde, Kühlschränke und Waschmaschinen.
nicht mitgenommen werden:
- zu große und zu schwere Teile (siehe oben).
- Abfälle aus Umbaumaßnahmen z. B. Türen, WCs, Zäune, Rohre usw.
- sperriger Abfall, der beim Verladen gefährlich ist: z. B. Spiegel, Aquarium.
- sperriger Abfall, der das Fahrzeug beschädigt: z. B. Sonnenschirmständer mit Betonfuß.
Persönliche Abgabe von Sperrmüll
Sperrmüll können Sie persönlich in den beiden Entsorgungszentren in Mainz-Hechtsheim und Budenheim abgeben.
Online-Dienst
Terminanfrage für Sperrmüll-Abholung
Beschreibung
Privathaushalte können viermal im Jahr kostenfrei Sperrmüll an der Grundstücksgrenze abholen lassen. Für Gewerbe ist die Abholung kostenpflichtig. Melden Sie Ihren Abholwunsch an. Die KAW Mainz|Bingen AöR teilt Ihnen den Abholtermin per E-Mail mit.
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig für die Einsammlung von Sperrmüll sind in Rheinland-Pfalz die Landkreise und die kreisfreien Städte. Diese haben die Sammlung von Sperrmüll je nach den örtlichen Gegebenheiten für ihr Gebiet geordnet. Dies kann durch feste Sammeltermine, Abholung auf Anforderung oder Annahmemöglichkeiten an zentralen Stellen erfolgen. Nähere Auskünfte erteilt der Abfallwirtschaftsbetrieb des Landkreises oder der kreisfreien Stadt.
Ansprechpartner
Landeshauptstadt Mainz - Abfallberatung und Öffentlichkeitsarbeit
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3820
55028 Mainz
Kontakt
Telefon Festnetz: 06131 123456
Internet
Weitere Informationen
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Müll, Abfall, Möbel, Spenden, Abfallentsorgung, Müllabfuhr, Verschenkmarkt, Tauschmarkt