Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Hinweise für Nieder-Olm: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Nieder-Olm
a) Jugendfischereischein
Für Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Fischereischein ist nur jeweils für 1 Jahr gültig; Gültigkeitsdauer kann verlängert werden.
Gebühr: 5,60 €
Zur Beachtung
1.Der Jugendfischereischein gibt die Berechtigung, in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins den Fischfang auszuüben. Bei Personen, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Fischereiinhaber stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Personen vor Vollendung des zehnten Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.
2.Die Inhaberin oder der Inhaber des Jugendfischereischeins hat diesen bei der Ausübung des Fischfangs bei sich zu führen und ihn den Bediensteten der Fischereibehörden, der örtlichen Ordnungsbehörden, den nebenamtlich bestellten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten, Fischereipächterinnen oder Fischereipächtern und den amtlich verpflichteten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen, gegebenenfalls auszuhändigen.
b) Fischereischein ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Jahresfischereischein oder für 5 Jahre gültiger Schein möglich; Gültigkeitsdauer kann verlängert werden. Voraussetzung für Ausstellung ist die Ablegung der Fischerprüfung; möglich nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Anmeldung ist an Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Fischereibehörde, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim zu richten (siehe auch Vordruck).
Gebühr: Jahresfischereischein 9,00 €
für 5 Jahre gültig 35,00 €
c) Erforderlich für a) und b) ist ein Passbild.
Der Fischereischein kann formlos beantragt werden.
Zur Beachtung bei Sonderfischereischeinen
1.
Der Sonderfischereischein gibt die Berechtigung, in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins den Fischfang auszuüben.
2.
Die Inhaberin oder der Inhaber des Sonderfischereischeins hat diesen bei der Ausübung des Fischfangs bei sich zu führen und ihn den Bediensteten der Fischereibehörden, der örtlichen Ordnungsbehörden, den nebenamtlich bestellten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten, Fischereipächterinnen oder Fischereipächtern und den amtlich verpflichteten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen, gegebenenfalls auszuhändigen.
Gebühr: Sonderfischereischein 9,00 €
a) Jugendfischereischein
Für Personen, die das 10. aber noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet haben. Fischereischein ist nur jeweils für 1 Jahr gültig; Gültigkeitsdauer kann verlängert werden.
Gebühr: 5,60 €
Zur Beachtung
1.Der Jugendfischereischein gibt die Berechtigung, in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins den Fischfang auszuüben. Bei Personen, die das zehnte Lebensjahr noch nicht vollendet haben, muss der Fischereiinhaber stets bereit und in der Lage sein, unmittelbar einzugreifen. Personen vor Vollendung des zehnten Lebensjahres ist das Abködern lebender Fische und das Betäuben und Töten von Fischen nicht erlaubt.
2.Die Inhaberin oder der Inhaber des Jugendfischereischeins hat diesen bei der Ausübung des Fischfangs bei sich zu führen und ihn den Bediensteten der Fischereibehörden, der örtlichen Ordnungsbehörden, den nebenamtlich bestellten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten, Fischereipächterinnen oder Fischereipächtern und den amtlich verpflichteten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen, gegebenenfalls auszuhändigen.
b) Fischereischein ab Vollendung des 16. Lebensjahres
Jahresfischereischein oder für 5 Jahre gültiger Schein möglich; Gültigkeitsdauer kann verlängert werden. Voraussetzung für Ausstellung ist die Ablegung der Fischerprüfung; möglich nach Vollendung des 14. Lebensjahres. Anmeldung ist an Kreisverwaltung Mainz-Bingen, Untere Fischereibehörde, Georg-Rückert-Straße 11, 55218 Ingelheim zu richten (siehe auch Vordruck).
Gebühr: Jahresfischereischein 9,00 €
für 5 Jahre gültig 35,00 €
c) Erforderlich für a) und b) ist ein Passbild.
Der Fischereischein kann formlos beantragt werden.
Zur Beachtung bei Sonderfischereischeinen
1.
Der Sonderfischereischein gibt die Berechtigung, in Begleitung einer Inhaberin oder eines Inhabers eines Fischereischeins den Fischfang auszuüben.
2.
Die Inhaberin oder der Inhaber des Sonderfischereischeins hat diesen bei der Ausübung des Fischfangs bei sich zu führen und ihn den Bediensteten der Fischereibehörden, der örtlichen Ordnungsbehörden, den nebenamtlich bestellten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern, den Fischereiberechtigten, Fischereipächterinnen oder Fischereipächtern und den amtlich verpflichteten Fischereiaufseherinnen oder Fischereiaufsehern vorzuzeigen, gegebenenfalls auszuhändigen.
Gebühr: Sonderfischereischein 9,00 €
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Nieder-Olm - Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag von 08.00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 bis 12:30 Uhr Bürgerbüro: Montag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Dienstag von 08:00 Uhr bis 19:00 Uhr Mittwoch von 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr Freitag von 07:00 Uhr bis 12:30 Uhr jeden ersten Samstag im Monat von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Doris Clos
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12112
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612112
Frau Petra Mahrenholz
Besucheranschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12117
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612117
Frau Birgit Kupper
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12116
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612116
Frau Petra Hammer
Besucheranschrift
Fax: 06136 69-1612115
Telefon Festnetz: 06136 69-12115
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Frau Katrin Trapp
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12114
Fax: 06136 69-1612114
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Frau Manuela Wann
Hausanschrift
Telefon Festnetz: 06136 69-12113
E-Mail: buergerbuero@vg-nieder-olm.de
Fax: 06136 69-1612113
Internet
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Angeln, Binnenfischerei, Angelgenehmigung, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Fischen, Angelerlaubnis