Fischereischein Ausstellung

    Fischereischein Ausstellung

    Beschreibung

    Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).

    Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich

    Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt.

    Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils für 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung des Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeins erlaubt.

    Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbstständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.

    Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können einen (grünen) Sonderfischereischein erwerben. Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung eines Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeines erlaubt.

    Die Ausstellung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Stadtverwaltung Wittlich
    Telefon: 06571 170
    Telefax: 06571 172900
    www.wittlich.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
    Telefon: 06571  107-0
    Telefax: 06571 107-155
    www.vg-wittlich-land.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
    Telefon: 06531 54-0
    Telefax: 06531 54-107
    www.bernkastel-kues.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
    Telefon: 06541 708-0
    Telefax: 06541 708-248
    www.vgtt.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
    Telefon: 06504 91400
    Telefax: 06504 8773
    www.erbeskopf.de

    Gemeindeverwaltung Morbach
    Telefon: 06533 71-0
    Telefax: 06533 71-166
    www.morbach.de

    Der Fischereischein wird nach Vorlage des staatlichen Prüfungszeugnisses für ein Kalenderjahr (Jahresfischereischein) oder für fünf aufeinanderfolgende Kalenderjahre (Fünfjahresfischereischein) ausgestellt.

    Jugendliche im Alter von 7 bis 16 Jahren können ohne Prüfung einen (gelben) Jugendfischereischein (jeweils für 1 Jahr) erhalten. Die Ausübung der Fischerei ist dann aber nur in Begleitung des Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeins erlaubt.

    Mit Vollendung des 14. Lebensjahres können Jugendliche einen (blauen) Jahresfischereischein erwerben, der zur selbstständigen Fischereiausübung ohne Begleitung berechtigt, sofern sie die staatliche Fischerprüfung abgelegt haben. Die Teilnahme an der Prüfung ist bereits ab Vollendung des 13. Lebensjahres möglich.

    Personen, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Fischerprüfung ablegen können, können einen (grünen) Sonderfischereischein erwerben. Die Ausübung der Fischerei ist nur in Begleitung eines Inhabers eines (blauen) Jahresfischereischeines erlaubt.

    Die Ausstellung erfolgt in Rheinland-Pfalz durch die Ordnungsämter der für den Wohnsitz zuständigen Gemeinde-, Verbandsgemeinde- oder Stadtverwaltung.

    Stadtverwaltung Wittlich
    Telefon: 06571 170
    Telefax: 06571 172900
    www.wittlich.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Wittlich-Land
    Telefon: 06571  107-0
    Telefax: 06571 107-155
    www.vg-wittlich-land.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues
    Telefon: 06531 54-0
    Telefax: 06531 54-107
    www.bernkastel-kues.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Traben-Trarbach
    Telefon: 06541 708-0
    Telefax: 06541 708-248
    www.vgtt.de

    Verbandsgemeindeverwaltung Thalfang am Erbeskopf
    Telefon: 06504 91400
    Telefax: 06504 8773
    www.erbeskopf.de

    Gemeindeverwaltung Morbach
    Telefon: 06533 71-0
    Telefax: 06533 71-166
    www.morbach.de

    Zuständigkeit

    Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist

    1. für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
    2. für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurfürstenstraße 59

    54516 Wittlich

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Das Team des Fachbereiches 20 (Sicherheit und Ordnung) steht den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner insbesondere in folgenden Angelegenheiten unterstützend und beratend zur Seite: Ausländer- und Asylrecht, Einbürgerungen, Staatsangehörigkeit, Jagd, Waffen, Sprengstoffe (Wiederlader + Feuerwerk), Fischerei, Aufsicht über die Schornsteinfeger, Geldsammlungen, Geldwäsche, Versammlungsrecht (Demonstrationen) und viele andere mehr.

    Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet alle durch die Kreisverwaltung festgestellten Ordnungswidrigkeiten (z.B. solche aus dem Bau-, Umwelt-, Lebensmittel-, Tierschutz-, Jagd-, Waffen-, Ausländer-, Zulassungs-, Sozialrecht).

    Gewerbean-, -um-  oder -abmeldungen werden allerdings von den örtlichen Ordnungsbehörden (Verbandsgemeindeverwaltungen , Stadtverwaltung Wittlich bzw. Gemeindeverwaltung Morbach) des Landkreises wahrgenommen.

    Version

    Technisch erstellt am 12.11.2017 (von: Frank, Benz)

    Technisch geändert am 30.10.2024 (von: Webservice, LK_Bernkastel-Wittlich)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
    • Passbild
    • Ausweisdokument

    Voraussetzungen

    Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach

    Für den Jugend- bzw. Sonderfischereischein ist kein Nachweis über eine Prüfung erforderlich.

    Für den Jugend- bzw. Sonderfischereischein ist kein Nachweis über eine Prüfung erforderlich.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach

    Der Fischereischein muss persönlich beantragt werden. Der Jugendfischereischein muss durch ein Elternteil beantragt werden. Ein Fischereischein kann für ein oder für fünf Jahre ausgestellt werden.

    Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.

    Der Fischereischein muss persönlich beantragt werden. Der Jugendfischereischein muss durch ein Elternteil beantragt werden. Ein Fischereischein kann für ein oder für fünf Jahre ausgestellt werden.

    Der Jugendfischereischein und der Sonderfischereischein werden jeweils für die Dauer eines Kalenderjahres ausgestellt.

    Fristen

    Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach

    Der Fischereischein ist für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre gültig (siehe Verfahrensablauf), d.h. der Ablauftag ist der 31.12.

    Der Fischereischein ist für ein Kalenderjahr oder für fünf Kalenderjahre gültig (siehe Verfahrensablauf), d.h. der Ablauftag ist der 31.12.

    Kosten

    Hinweise für Morbach: Spezielle Hinweise für Gemeinde Morbach

    5,60 € Jugendfischereischein

    9,00 € Sonderfischereischein

    12,00 € Jahresfischereischein

    41,00 € Fünfjahresfischereischein

    5,60 € Jugendfischereischein

    9,00 € Sonderfischereischein

    12,00 € Jahresfischereischein

    41,00 € Fünfjahresfischereischein

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Angeln, Binnenfischerei, Angelgenehmigung, Angelschein, Sportangler, Fischerei, Fischen, Angelerlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)