Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Kurfürstenstraße 59
54516 Wittlich
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postanschrift
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Kontakt
E-Mail: ABH@bernkastel-wittlich.de
E-Mail: jagd@bernkastel-wittlich.de
E-Mail: kreisordnungsbehoerde@bernkastel-wittlich.de
E-Mail: waffen@bernkastel-wittlich.de
Internet
Zuständigkeit für
Landkreis Bernkastel-Wittlich (Rheinland-Pfalz)
- Akteneinsicht im Bußgeldverfahren beantragen
- Ausnahme für das Abbrennen privater Kleinfeuerwerke außerhalb des Jahreswechsels beantragen
- Beschäftigungserlaubnis beantragen bei Aufenthaltsgestattung
- Bezirksschornsteinfeger beauftragen
- Bußgeld
- Eine Versammlung anmelden
- Erteilung der Erlaubnis zur gewerbsmäßig oder selbstständig betriebenen Herstellung/ Bearbeitung/ Instandsetzung von Schusswaffen oder Munition
- Europäischen Berufsausweis beantragen
- Fischerprüfung machen
- Jagdangelegenheiten
- Jagdschein erstmalig beantragen
- Jagdsteuer zahlen
- Prostitutionstätigkeit erstmalig anmelden
- Sammlungen: Erlaubnispflicht
- Schwarzarbeit melden
- Sprengstoff Erlaubnis für nicht gewerblichen Umgang beantragen
- Staatsangehörigkeitsausweis
- Verlust/Beibehaltung der deutschen Staatsangehörigkeit
- Verpflichtungserklärung zur Übernahme der Kosten einer ausländischen Person in Deutschland abgeben
Weitere Informationen
ACHTUNG: Am 3. Februar 2026 bleibt der Fachbereich 20 aufgrund einer Fortbildungsmaßnahme geschlossen.
Das Team des Fachbereiches 20 (Sicherheit und Ordnung) steht den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner insbesondere in folgenden Angelegenheiten unterstützend und beratend zur Seite: Ausländer- und Asylrecht, Einbürgerungen, Staatsangehörigkeit, Jagd, Waffen, Sprengstoffe (Wiederlader + Feuerwerk), Fischerei, Aufsicht über die Schornsteinfeger, Geldsammlungen, Geldwäsche, Versammlungsrecht (Demonstrationen) und viele andere mehr.
Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet alle durch die Kreisverwaltung festgestellten Ordnungswidrigkeiten (z.B. solche aus dem Bau-, Umwelt-, Lebensmittel-, Tierschutz-, Jagd-, Waffen-, Ausländer-, Zulassungs-, Sozialrecht).
Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen werden allerdings von den örtlichen Ordnungsbehörden (Verbandsgemeindeverwaltungen , Stadtverwaltung Wittlich bzw. Gemeindeverwaltung Morbach) des Landkreises wahrgenommen.