Fischereischein Ausstellung
Beschreibung
Wer die Fischerei ausüben will, braucht einen Fischereischein. Diesen stellt die Gemeindeverwaltung auf Antrag aus, vorausgesetzt, man hat eine staatliche Fischerprüfung bestanden oder es liegen Tatbestände vor, die eine Ablegung der Fischerprüfung entbehrlich machen (siehe Fischerprüfung).
Für das Angeln benötigen Sie zusätzlich einen Fischereierlaubnisschein des Fischereiberechtigten oder Fischereipächters des jeweiligen Gewässers.
Zuständigkeit
Zuständig für die Ausstellung des Fischereischeines, des Jugendfischereischeines oder eines Sonderfischereischeins (für Menschen mit körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderungen) ist
- für Personen, die ihren Wohnsitz im Land Rheinland-Pfalz haben, die Verwaltung der Gemeinde (Verbandsgemeinde, verbandsfreie Gemeinde, große kreisangehörige Stadt, kreisfreie Stadt), in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin seinen bzw. ihren Wohnsitz hat,
- für Personen, die außerhalb des Landes Rheinland-Pfalz ihren Wohnsitz haben, die Verwaltung der Gemeinde, in der der Antragsteller bzw. die Antragstellerin den Fischfang ausüben will.
Ansprechpartner
Stadt Sinzig - FB 3 - Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Internet
Formulare
Antrag Sonderfischereischein
Antrag Jahresfischereischein
Jugendfischereischein beantragen (DIN A4)
Antrag Fünfjahresfischereischein
Weitere Informationen
Einwohnermeldeamt, Ordnungsamt, Standesamt, Sozialamt
Stadt Sinzig - FB 1 - Organisation
Adresse
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Gebäude: Rathaus
Öffnungszeiten
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Frank Kurth
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Gebäude: Rathaus
Fax: 02642 4001-190
Telefon Festnetz: 02642 4001-114
E-Mail: info@sinzig.de
Frau Sarah Lehmann
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Hausanschrift
Fax: 02642 4001-190
Telefon Festnetz: 02642 4001-0
E-Mail: info@sinzig.de
Frau Sabrina Wissen
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Gebäude: Rathaus
Telefon Festnetz: 02642 4001-0
Fax: 02642 4001-190
E-Mail: info@sinzig.de
Frau Daniela Wölfle
Postanschrift
Kirchplatz 5
53489 Sinzig
Hausanschrift
Fax: 02642 4001-190
Telefon Festnetz: 02642 4001-0
E-Mail: info@sinzig.de
Internet
Formulare
Antrag auf Erteilung eines Fünfjahresfischereischeins
Antrag auf Erteilung eines Sonderfischereischeins
Antrag auf Erteilung eines Jugendfischereischeins
Antrag auf Erteilung eines Jahresfischereischeins
erforderliche Unterlagen
- Prüfungszeugnis einer bestandenen staatlichen Fischerprüfung oder Nachweis einer Prüfung als Berufsfischer
- Passbild
- Ausweisdokument
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Angelschein, Fischerei, Binnenfischerei, Sportangler, Angelgenehmigung, Fischen, Angelerlaubnis, Angeln