Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Hinweise für Sprendlingen-Gensingen: Spezielle Hinweise für Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Weitere Informationen sowie einen Antragsformular zur Baumfällung finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Weitere Informationen sowie einen Antragsformular zur Baumfällung finden Sie auf der Internetseite der Kreisverwaltung Mainz-Bingen.
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Bürgerservice
Beschreibung
Fachbereich 1
Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1240
55576 Sprendlingen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Dienstag 14:00 bis 16:00 Uhr (Einwohnermeldeamt und Standesamt) Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr  Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich 1
Bürgerservice
Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen - Planen und Bauen
Adresse
Hausanschrift
Kein Aufzug vorhanden
Ist nicht rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1240
55576 Sprendlingen
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 bis 18:00 Uhr  Termine außerhalb der Öffnungszeiten sind nach Terminvereinbarung möglich.
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Fachbereich 2
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt