Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienst

    Baumfällantrag (DIN A4)

    ID: L100039_291507096

    Beschreibung

    Antrag

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Technisch geändert am 01.10.2024 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich IV - Bürgerdienste

    Beschreibung

    Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

    Adresse

    Hausanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr   oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    Fax: 06346 301-200

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste

    Version

    Technisch erstellt am 12.02.2015 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich III - Bauen

    Beschreibung

    Bauabteilung

    Adresse

    Hausanschrift

    Meßplatz 1

    76855 Annweiler am Trifels

    Öffnungszeiten

    Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr  oder nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@annweiler.rlp.de

    Telefon Festnetz: 06346 301-0

    Fax: 06346 301-200

    Internet

    Weitere Informationen

    Bauabteilung

    Version

    Technisch erstellt am 29.11.2018 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Technisch geändert am 03.11.2024 (von: Webservice, VG_Annweiler am Trifels)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Allgemeine Bauverwaltung, Umweltschutz, Kreisstraßen, Untere Naturschutzbehörde (Ref. 61)

    Adresse

    Hausanschrift

    An der Kreuzmühle 2

    76829 Landau in der Pfalz

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.

    Kontakt

    E-Mail: bauamt@suedliche-weinstrasse.de

    Telefon Festnetz: 06341 940-0

    Fax: 06341 940-500

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 05.04.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, LK_Südliche Weinstraße)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022

    Version

    Technisch erstellt am 04.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)