Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienst
Baumfällantrag (DIN A4)
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich IV - Bürgerdienste
Beschreibung
Sozialwesen, Asylangelegenheiten, Renten, Jugend, Schulen, Volkshochschule (Seminare, Kurse und Schulungen, Sprachen, Datenverarbeitung etc.), Standesamt, Ausweise, Paßwesen, Gewerbe, Ordnung, Sicherheit, Brandschutz
Adresse
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Hafner
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Telefon Festnetz: 06346 301-135
Fax: 06346 301-23135
E-Mail: mhafner@annweiler.rlp.de
Frau Ingeborg Keller
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Fax: 06346 301-200
Telefon Festnetz: 06346 301-132
E-Mail: ikeller@annweiler.rlp.de
E-Mail: gleichstellung@annweiler.rlp.de
Internet
Weitere Informationen
Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich III - Bauen
Beschreibung
Hochbau, Tiefbau, Erschließungs- Ausbaubeiträge, Friedhof
Adresse
Postanschrift
Meßplatz 1
76855 Annweiler am Trifels
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Bauabteilung
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Allgemeine Bauverwaltung, Umweltschutz, Kreisstraßen, Untere Naturschutzbehörde (Ref. 61)
Adresse
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Richard Dümmler
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Telefon Festnetz: 06341 940-231
Fax: 06341 940-7231
Herr Lukas Nied
Postanschrift
An der Kreuzmühle 2
76829 Landau in der Pfalz
Fax: 06341 940-7230
Telefon Festnetz: 06341 940-230
Internet
Formulare
Zuständigkeitsverteilung der unteren Naturschutzbehörde nach Verbandsgemeinden
Einteilung der Zuständigkeit der Unteren Naturschutzbehörde
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben am 12.07.2022
Stichwörter
Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Bäume, Landschaftsbestandteil, Baumrückschnitt, Fällen, Schnitt, Baum, Naturschutz