Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums
Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Beschreibung
Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie – vor allem in stark besiedelten Räumen – besonders geschützt.
Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.
In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.
Online-Dienst
Baumfällantrag (DIN A4)
Beschreibung
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich IV - Bürgerdienste
Beschreibung
Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr   oder nach Vereinbarung
Kontakt
Kontaktperson
Herr Michael Hafner
Frau Ingeborg Keller
Hausanschrift
E-Mail: gleichstellung@annweiler.rlp.de
E-Mail: ikeller@annweiler.rlp.de
Telefon Festnetz: 06346 301-132
Fax: 06346 301-200
Internet
Weitere Informationen
Schulen, Soziales und Sport, Öffentliche sicherheit und Ordnung, Bürgerdienste
Verbandsgemeinde Annweiler am Trifels - Fachbereich III - Bauen
Beschreibung
Bauabteilung
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag - Freitag: 8:30 - 12:00 Uhr Montag: 13:30 - 18:00 Uhr Donnerstag: 13:30 - 16:00 Uhr  oder nach Vereinbarung
Kontakt
Internet
Weitere Informationen
Bauabteilung
Kreisverwaltung Südliche Weinstraße - Allgemeine Bauverwaltung, Umweltschutz, Kreisstraßen, Untere Naturschutzbehörde (Ref. 61)
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Dienstag 14:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 - 17:30 Uhr Bitte beachten Sie, dass eine Terminvereinbarung unbedingt erforderlich ist.
Kontakt
Kontaktperson
Herr Richard Dümmler
Hausanschrift
Fax: 06341 940-7231
E-Mail: Richard.Duemmler@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-231
Herr Lukas Nied
Hausanschrift
E-Mail: Lukas.Nied@suedliche-weinstrasse.de
Telefon Festnetz: 06341 940-230
Fax: 06341 940-7230
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV) am 12.07.2022
Stichwörter
Ausnahmegenehmigung, Baumrückschnitt, Naturschutz, Bäume, Fällen, Baum, Landschaftsbestandteil, Artenschutz, Schnitt