Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums AusnahmegenehmigungOnline erledigen

    Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienst

    Baumfällantrag (DIN A4)

    ID: L100039_250824559

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    Verbandsgemeinde Bad Ems-Nassau - GB 3 Bauwesen

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    Rathaus: Nebengebäude

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    Öffnungszeiten Verwaltung: Montag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Bad Ems: Montag: 08:30 - 14:00 Uhr Dienstag: 08:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr Mittwoch: 08:30 - 14:00 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Freitag: 08:30 - 12:30 Uhr jeden dritten Samstag im Monat von 10.00 - 12.00 Uhr Öffnungszeiten Bürgerbüro in Nassau Montag: 07:30 - 12:30 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr Dienstag: 07:30 - 12:30 Uhr Mittwoch: 07:30 - 12:30 Uhr Donnerstag: 07:30 - 12:30 Uhr Freitag: 07:30 - 12:30 Uhr

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    Telefon Festnetz: 02603 793-0

    Fax: 02603 793-175

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    Version

    Technisch geändert am 12.07.2023

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    Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Bauen und Umwelt

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    Technisch geändert am 10.05.2024

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    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Schnitt, Fällen, Artenschutz, Naturschutz, Bäume, Baum, Ausnahmegenehmigung, Landschaftsbestandteil, Baumrückschnitt

    Sprachversion

    Englisch

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