Verbot der Beseitigung oder des Abschneidens bestimmter Bäume, Hecken, lebender Zäune, Gebüsche innerhalb eines bestimmten Zeitraums Ausnahmegenehmigung

    Baumfällgenehmigung beantragen innerhalb eines Schutzzeitraums

    Wenn Sie zwischen März und September einen Baum oder ein anderes Gehölz fällen möchten, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Beschreibung

    Bäume produzieren lebensnotwendigen Sauerstoff, verbessern das Klima, filtern Staub und Schadstoffe und sorgen für Luftfeuchtigkeit und -bewegung. Sie bieten Lebensraum für die unterschiedlichsten Tiere, beleben und gliedern das Stadt- beziehungsweise Ortsbild und dämpfen Lärm. Damit Bäume erhalten bleiben sind sie - vor allem in stark besiedelten Räumen - besonders geschützt. 

    Wenn Sie einen Baum fällen möchten, kann eine Genehmigung erforderlich sein. Gegebenenfalls müssen Sie für den gefällten Baum einen Ausgleich leisten. Eine Fällgenehmigung ist insbesondere dann notwendig, wenn Bäume einem besonderen Schutz unterliegen.

    In der Zeit zwischen dem 1. März und dem 30. September ist das Fällen von Bäumen und anderen Gehölzen verboten. Auch ist es verboten, diese auf den Stock zu setzen. Sie dürfen Bäume und andere Gehölze dann nur zur Pflege schneiden. Wenn Sie in der Zeit einen Baum fällen müssen, weil er zum Beispiel die Verkehrssicherheit beeinträchtigt, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadt Sinzig - FB 5 - Bauen, Wohnen, Umwelt

    Adresse

    Besucheranschrift

    Barbarossastraße 36

    53489 Sinzig

    Hausanschrift

    Kirchplatz 5

    53489 Sinzig

    Öffnungszeiten

    Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter stehen während der Kern-Arbeitszeit zur Verfügung: Montag bis Mittwoch: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 16 Uhr Donnerstag: 8.30 Uhr - 12.00 Uhr, 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 8.30 Uhr - 12.30 Uhr Außerhalb der Kernzeit können mit den Sachbearbeitern flexibel Termine abgesprochen werden. Bürgerbüro im Rathaus: Montag - Mittwoch von 7.30 Uhr - 16.30 Uhr Donnerstag von 7.30 Uhr - 18.00 Uhr Freitag von 7.30 Uhr - 12.30 Uhr Zusätzlich an jeden 1. Samstag im Monat von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 02642 4001-590

    Telefon Festnetz: 02642 4001-0

    E-Mail: bauamt@sinzig.de

    Kontaktperson

    Internet

    Weitere Informationen

    Bauamt

    Version

    Technisch geändert am 28.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 12.07.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Artenschutz, Ausnahmegenehmigung, Bäume, Landschaftsbestandteil, Baumrückschnitt, Fällen, Schnitt, Baum, Naturschutz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English