Abfallgebühr FestsetzungOnline erledigen

    Abfallgebühr zahlen

    Sie sind Pächter, Haus- oder Grundstücksbesitzer? Dann müssen Sie Müllgebühren bezahlen.

    Beschreibung

    Als Haus- oder Grundstücksbesitzer sowie auch als Pächter erhalten Sie von der zuständigen Stelle einen Gebührenbescheid über die von Ihnen zu zahlenden Müllgebühren.

    Online-Dienst

    Stadtwerke Speyer - Online-Services

    ID: L100039_284216755

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit obliegt den öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgern.

    Zuständigkeit

    Einzelheiten zur Gebührenbemessung finden Sie in der Abfallgebührensatzung Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

    Ansprechpartner

    Stadt Speyer - Stadtwerke Speyer GmbH

    Adresse

    Postanschrift

    Georg-Peter-Süß-Straße 2

    67346 Speyer

    Öffnungszeiten

    Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr oder nach Terminvereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 625-0

    Fax: 06232 625-2220

    E-Mail: office@stadtwerke-speyer.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Speyer - EntsorgungsBetriebe Speyer (EBS)

    Adresse

    Postanschrift

    Verwaltung - Georg-Peter-Süß-Straße 2

    67346 Speyer

    Hausanschrift

    Nonnenwühl -

    67346 Speyer

    Gebäude: Abfallwirtschaftshof - Kläranlage

    Öffnungszeiten

    EBS (Verwaltung, Georg-Peter-Süß-Straße 2) Montag - Donnerstag: 08:00 - 16:00 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Abfallwirtschaftshof (Deponie Nonnenwühl, Franz-Kirrmeier-Straße/K 2): Montag: geschlossen Dienstag, Mittwoch, Freitag: 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 bis 12.00 Uhr, 13.00 bis 18.00 Uhr Samstag: 8.00 bis 13.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 06232 625-0

    Fax: 06232 625-4950

    E-Mail: office@stadtwerke-speyer.de

    Internet

    Weitere Informationen

    • Abfallentsorgnung
    • Wertstoffsammlung
    • Abfallwirtschaftshof
    • Abwasserbeseitigung
    • Kläranlage

    Version

    Technisch geändert am 15.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie besitzen ein Haus oder Grundstück oder pachten solches.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Für die Abfallentsorgung gibt es keine landesweit einheitliche Gebührenregelung. Die Höhe der Abfallgebühren bemisst sich nach der durch Landkreistag oder Stadtparlament beschlossenen Abfallgebührensatzung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Mit dem Gebührenmaßstab sollen wirksame Anreize zur Vermeidung und Verwertung geschaffen werden.

    Weiterführende Informationen zum Thema "Abfall" erhalten Sie auf der Internetseite der NABU -Umwelt & Ressourcen / Abfall & Recycling.

    Bemerkungen

    Als Mieter einer Wohnung, werden die Abfallentsorgungsgebühren für das Haus in der Regel anteilig vom Eigentümer auf Sie umgelegt.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 25.10.2019

    Version

    Technisch geändert am 09.01.2024

    Stichwörter

    Abfallpreise, Müllgebühren, Müllpreise, Festsetzung, Müll, Gebührenbescheid, kommunale Abgaben, Abfallgebühr, Entsorgung, Gebühren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English