Fischerprüfung Abnahme

    Fischerprüfung Abnahme

    Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.

    Beschreibung

    Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt. 
     

    Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:

    1. Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
    2. Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins, 
    3. beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung  sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
    4. Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
    5. Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.

    Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Fischerprüfung Abnahme

    In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung bei den unteren Fischereibehörden durchgeführt. In Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten werden im Raum Trier ab dem Jahre 2022 die Prüfungen an folgenden Terminen bei den nachstehenden Kreisverwaltungen durchgeführt:

    Erster Freitag im März: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
    Erster Freitag im Juni: Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun
    Erster Freitag im September: Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder Stadt Trier
    Erster Freitag im Dezember: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich

    Die Prüfungstermine werden nochmals rechtzeitig vorher in den Kreisnachrichten bekanntgegeben.

    Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereiverbände durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Vorbereitungskurs.

    Die Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Behörde zu beantragen, in der der/die Antragsteller/in seinen Hauptwohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde leitet die Unterlagen an die Fischereibehörde weiter, welche die entsprechende Prüfung durchführt.

    Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet hat.
    Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 29,00 € und ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu zahlen.

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung finden Sie im Bereich Downloads auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.

    Zuständigkeit

    Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt. 

    Ansprechpartner

    Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 14 20

    54504 Wittlich

    Postanschrift

    Kurfürstenstraße 59

    54516 Wittlich

    Öffnungszeiten

    Hier finden Sie die Öffnungszeiten.

    Kontakt

    Kontaktperson

    Internet

    Formulare

    Antrag Zulassung Fischerprüfung 2024

    Weitere Informationen

    Das Team des Fachbereiches 20 (Sicherheit und Ordnung) steht den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner insbesondere in folgenden Angelegenheiten unterstützend und beratend zur Seite: Ausländer- und Asylrecht, Einbürgerungen, Staatsangehörigkeit, Jagd, Waffen, Sprengstoffe (Wiederlader + Feuerwerk), Fischerei, Aufsicht über die Schornsteinfeger, Geldsammlungen, Geldwäsche, Versammlungsrecht (Demonstrationen) und viele andere mehr.

    Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet alle durch die Kreisverwaltung festgestellten Ordnungswidrigkeiten (z.B. solche aus dem Bau-, Umwelt-, Lebensmittel-, Tierschutz-, Jagd-, Waffen-, Ausländer-, Zulassungs-, Sozialrecht).

    Gewerbean-, -um-  oder -abmeldungen werden allerdings von den örtlichen Ordnungsbehörden (Verbandsgemeindeverwaltungen , Stadtverwaltung Wittlich bzw. Gemeindeverwaltung Morbach) des Landkreises wahrgenommen.

    Version

    Technisch geändert am 12.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.

    Voraussetzungen

    Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt. 

    Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.

    Bemerkungen

    Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben am 30.11.2023

    Version

    Technisch geändert am 30.11.2023

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de