Fischerprüfung Abnahme
Wenn Sie einen Fischereischein beantragen möchten, müssen Sie vorher eine Fischerprüfung ablegen und bestehen.
Beschreibung
Für die erstmalige Erteilung eines rheinland-pfälzischen Fischereischeins müssen Sie eine bestandene Fischerprüfung, bestehend aus Theorie- und Praxisteil, erbringen. In der Prüfung sind ausreichende Kenntnisse über Fischarten, die Hege der Fischbestände und Pflege der Fischgewässer, die Fanggeräte und deren Gebrauch, die Behandlung gefangener Fische und die fischereirechtlichen, tierschutzrechtlichen und naturschutzrechtlichen Vorschriften nachzuweisen. Fischerprüfungen aus anderen deutschen Bundesländern werden durch einen dort ausgestellten Fischereischein belegt.
Eine Fischerprüfung müssen u.a. folgende Personen nicht nachweisen:
- Jugendliche, wenn sie einen Jugendfischereischein lösen,
- Menschen, die aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung keine Prüfung ablegen können, für die Lösung des Sonderfischereischeins,
- beruflich ausgebildete Fischer und Fischzüchter mit entsprechender Abschluss- oder Meisterprüfung sowie Personen, die hierzu ausgebildet werden,
- Personen, die auf dem Gebiet der Fischerei wissenschaftlich ausgebildet sind,
- Personen, die im Inland keinen Wohnsitz haben oder die dem Diplomatischen Corps angehören.
Hinweise für Bernkastel-Wittlich: Spezielle Hinweise für Kreis Bernkastel-Wittlich
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung bei den unteren Fischereibehörden durchgeführt. In Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten werden im Raum Trier ab dem Jahre 2022 die Prüfungen an folgenden Terminen bei den nachstehenden Kreisverwaltungen durchgeführt:
Erster Freitag im März: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Erster Freitag im Juni: Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun
Erster Freitag im September: Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder Stadt Trier
Erster Freitag im Dezember: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Die Prüfungstermine werden nochmals rechtzeitig vorher in den Kreisnachrichten bekanntgegeben.
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereiverbände durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Vorbereitungskurs.
Die Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Behörde zu beantragen, in der der/die Antragsteller/in seinen Hauptwohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde leitet die Unterlagen an die Fischereibehörde weiter, welche die entsprechende Prüfung durchführt.
Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet hat.
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 29,00 € und ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu zahlen.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung finden Sie im Bereich Downloads auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung bei den unteren Fischereibehörden durchgeführt. In Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten werden im Raum Trier ab dem Jahre 2022 die Prüfungen an folgenden Terminen bei den nachstehenden Kreisverwaltungen durchgeführt:
Erster Freitag im März: Kreisverwaltung Bitburg-Prüm
Erster Freitag im Juni: Kreisverwaltung Vulkaneifel Daun
Erster Freitag im September: Kreisverwaltung Trier-Saarburg oder Stadt Trier
Erster Freitag im Dezember: Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich
Die Prüfungstermine werden nochmals rechtzeitig vorher in den Kreisnachrichten bekanntgegeben.
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch die örtlichen Fischereiverbände durchgeführt. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit zur Teilnahme an einem Online-Vorbereitungskurs.
Die Zulassung zur Fischerprüfung ist spätestens 4 Wochen vor dem Prüfungstermin schriftlich bei der Behörde zu beantragen, in der der/die Antragsteller/in seinen Hauptwohnsitz hat. Die untere Fischereibehörde leitet die Unterlagen an die Fischereibehörde weiter, welche die entsprechende Prüfung durchführt.
Zur Prüfung zugelassen werden kann, wer am Tag der Prüfung das 13. Lebensjahr vollendet hat.
Die Prüfungsgebühr beträgt derzeit 29,00 € und ist spätestens zwei Wochen vor dem Prüfungstermin an die Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich zu zahlen.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung finden Sie im Bereich Downloads auf der Homepage der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich.
Zuständigkeit
Die Fischerprüfungen werden bei den unteren Fischereibehörden (Kreis- bzw. Stadtverwaltungen) durchgeführt.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Fachbereich 20 - Sicherheit und Ordnung
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 14 20
54504 Wittlich
Öffnungszeiten
Hier finden Sie die Öffnungszeiten.
Kontakt
Kontaktperson
Frau Michaela Kother
Besucheranschrift
Fax: 06571 14-42238
E-Mail: Michaela.Kother@bernkastel-wittlich.de
Telefon Festnetz: 06571 14-2238
Internet
Formulare
Antrag Zulassung Fischerprüfung 2024
Weitere Informationen
Das Team des Fachbereiches 20 (Sicherheit und Ordnung) steht den Bürgerinnen und Bürgern als Ansprechpartner insbesondere in folgenden Angelegenheiten unterstützend und beratend zur Seite: Ausländer- und Asylrecht, Einbürgerungen, Staatsangehörigkeit, Jagd, Waffen, Sprengstoffe (Wiederlader + Feuerwerk), Fischerei, Aufsicht über die Schornsteinfeger, Geldsammlungen, Geldwäsche, Versammlungsrecht (Demonstrationen) und viele andere mehr.
Die Zentrale Bußgeldstelle ahndet alle durch die Kreisverwaltung festgestellten Ordnungswidrigkeiten (z.B. solche aus dem Bau-, Umwelt-, Lebensmittel-, Tierschutz-, Jagd-, Waffen-, Ausländer-, Zulassungs-, Sozialrecht).
Gewerbean-, -um- oder -abmeldungen werden allerdings von den örtlichen Ordnungsbehörden (Verbandsgemeindeverwaltungen , Stadtverwaltung Wittlich bzw. Gemeindeverwaltung Morbach) des Landkreises wahrgenommen.
erforderliche Unterlagen
Der Nachweis über die Teilnahme an beiden Teilen des Vorbereitungslehrgangs ist bei der Anmeldung vorzulegen.
Voraussetzungen
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung ist Ihre Teilnahme an einem mindestens 30 Stunden umfassenden Vorbereitungslehrgang. Von diesen 30 Stunden müssen mindestens 8 Stunden eine praktische Einweisung beinhalten.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
In Rheinland-Pfalz wird landeseinheitlich viermal im Jahr eine Fischerprüfung durchgeführt.
Der Antrag auf Zulassung zur Prüfung ist spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin einzureichen.
Bemerkungen
Entsprechende Vorbereitungskurse werden durch verschiedene Anbieter, etwa die örtlichen Fischereivereine beziehungsweise Fischereiverbände, sonstige Anbieter oder auch online durchgeführt
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität Rheinland-Pfalz am 30.11.2023