Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
Beschreibung
Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verbotstatbeständen (z.B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.
Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z.B. Affen, Papageien Landschildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanz en und Palisanderhölzer. Produkte können z. B. Handtaschen/Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte und Pelze sein.
Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten sowie für Zu- und Abgänge (bspw. Kauf/Verkauf, Zucht, Schenkung, Tod, Zuweisung/Beschlagnahmung) besteht bei den für den besonderen Artenschutz zuständigen Behörden eine Meldepflicht.
Für einige Arten, die unter den besonderen Naturschutz fallen, besteht zusätzlich eine Pflicht zur Einholung einer Vermarktungsgenehmigung. Weiterführende Informationen diesbezüglich finden Sie unter: Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht (CITES).
Welche Arten besonders geschützt sind, kann z.B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem z um Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz eingesehen werden.
Das Landesnaturschutzgesetz stellt darüber hinaus weitere Anforderungen an Haltung und Zucht besonders geschützter Arten. Unter anderem muss der zuständigen Behörde auf Anfrage hin ein Sachkundenachweis für eine artgerechte Haltung vorgelegt werden können. Bei der Haltung von Tieren einer besonders geschützten Art, die für den Menschen lebensgefährlich werden kann, ist der zuständigen Behörde eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500 000 € nachzuweisen. Über die Zu- und Abgänge ist Buch zu führen. Für jedes giftige Tier ist zu vermerken, welches Gift die entsprechende Art aufweist.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Online-Dienst
Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz (MelBA)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig für innerhalb der europäischen Union erworbene und gehaltene Tier-, Pflanzen- und Holzarten (inklusive Produkte und Teile daraus) sind die Kreisverwaltungen und S Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Werden geschützte Arten aus Ländern außerhalb der europäischen Union importiert oder in nicht zur europäischen Union gehörendes Ausland exportiert, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Naturschutz (www.BfN.de), Konstantinstr. 110, 53179 Bonn.
Hinweise für Bad Dürkheim: Spezielle Hinweise für Kreis Bad Dürkheim
Abweichende Zuständigkeiten:
Bitte wenden Sie sich bei folgenden Themen, direkt an die jeweils zuständige Behörde:
- Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen von geschützten Arten: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Fundtiere: bitte im Fundbüro Ihrer Verbandsgemeinde / Stadtverwaltung melden, diese kümmern sich um die Unterbringung der Tiere
Abweichende Zuständigkeiten:
Bitte wenden Sie sich bei folgenden Themen, direkt an die jeweils zuständige Behörde:
- Erteilung von Ein- und Ausfuhrgenehmigungen von geschützten Arten: Bundesamt für Naturschutz (BfN)
- Fundtiere: bitte im Fundbüro Ihrer Verbandsgemeinde / Stadtverwaltung melden, diese kümmern sich um die Unterbringung der Tiere
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Lebensmittelüberwachung, Veterinärwesen, Landwirtschaft (Abteilung 6)
Adresse
Hausanschrift
Besucheranschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr Im Notfall: Notfallerreichbarkeit Veterinärwesen (Tierschutz/Tiergesundheit): 0160 93289964 Notfallerreichbarkeit Lebensmittelüberwachung: 06322 961-6020 E-Mail: Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung:  veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de Ihre Mitteilung wird an die/den zuständigen Mitarbeiter/in weitergeleitet.
Kontakt
E-Mail: info@kreis-bad-duerkheim.de
E-Mail: veterinaeramt@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-0
Fax: 06322 961-6050
Kontaktperson
Frau Stefanie Wagner
Hausanschrift
E-Mail: Stefanie.Wagner@kreis-bad-duerkheim.de
Telefon Festnetz: 06322 961-6109
Fax: 06322 961-86109
Frau Carola Groß-Hinderberger
Internet
Kreisverwaltung Bad Dürkheim - Artenschutz
Adresse
Postanschrift
Philipp-Fauth-Straße 11
67098 Bad Dürkheim
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten  ( Terminvereinbarung erforderlich ! ) : Montag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Dienstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Mittwoch: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr Donnerstag: 08.30 Uhr - 13.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr Freitag: 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Carola Groß-Hinderberger
Hausanschrift
Besucheranschrift
E-Mail: Carola.Gross-Hinderberger@kreis-bad-duerkheim.de
Fax: 06322 961-86008
Telefon Festnetz: 06322 961-6008
Rechtsgrundlage(n)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Pflanzenschutz, exotische Tiere, Tierschutz, Exoten, Wildtiere, Wirbeltiere, Umweltschutz, Tiere, CITES-Bescheinigung, Schildkröten