Vorlagebescheinigung zur Beantragung einer Ausfuhrgenehmigung geschützter Tier- und Pflanzenarten Erteilung
Beschreibung
Besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten unterliegen verschiedenen gesetzlichen Verbotstatbeständen (z.B. Besitzverbot, Zugriffsverbot, Vermarktungsverbot). Diese schließen Teile und Produkte aus besonders geschützten Arten ein.
Zu den besonders geschützten Arten gehören neben vielen heimischen Arten auch alle europäisch geschützten Vogelarten sowie exotische Arten, wie z.B. Affen, Papageien Landschildkröten, verschiedene Echsenarten sowie Orchideen, Aloe-Pflanz en und Palisanderhölzer. Produkte können z. B. Handtaschen/Gürtel aus Schlangenleder, Elfenbeinprodukte und Pelze sein.
Für die Haltung von Exemplaren besonders geschützter Arten sowie für Zu- und Abgänge (bspw. Kauf/Verkauf, Zucht, Schenkung, Tod, Zuweisung/Beschlagnahmung) besteht bei den für den besonderen Artenschutz zuständigen Behörden eine Meldepflicht.
Für einige Arten, die unter den besonderen Naturschutz fallen, besteht zusätzlich eine Pflicht zur Einholung einer Vermarktungsgenehmigung. Weiterführende Informationen diesbezüglich finden Sie unter: Vermarktungsgenehmigungen nach Artenschutzrecht (CITES).
Welche Arten besonders geschützt sind, kann z.B. beim Wissenschaftlichen Informationssystem z um Internationalen Artenschutz (WISIA) des Bundesamtes für Naturschutz eingesehen werden.
Das Landesnaturschutzgesetz stellt darüber hinaus weitere Anforderungen an Haltung und Zucht besonders geschützter Arten. Unter anderem muss der zuständigen Behörde auf Anfrage hin ein Sachkundenachweis für eine artgerechte Haltung vorgelegt werden können. Bei der Haltung von Tieren einer besonders geschützten Art, die für den Menschen lebensgefährlich werden kann, ist der zuständigen Behörde eine Haftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 500 000 € nachzuweisen. Über die Zu- und Abgänge ist Buch zu führen. Für jedes giftige Tier ist zu vermerken, welches Gift die entsprechende Art aufweist.
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Melde- und Nachweispflicht von artgeschützten Tieren
Die Untere Naturschutzbehörde macht darauf aufmerksam, dass ab dem 1. Januar 2025 bei der zuständigen Behörde das digitale Meldeportal MelBA zur An- und Abmeldung artgeschützter Tiere zur Verfügung steht.
Die Registrierung zur Datenbank erfolgt über nachfolgenden Link:
https://melba-anmeldung.naturschutz.rlp.de
Es handelt sich bei der Website um eine Datenbank des Landes. Diese soll künftig ausschließlich zur Erfassung artgeschützter Tiere genutzt werden.
Die Untere Naturschutzbehörde bittet daher die Halter artgeschützter Tiere ihre Bestände dort zu erfassen und die erforderlichen Unterlagen hoch zu laden. Sollten Sie bereits außerhalb des Meldeportals Ihren Bestand in der Kreisverwaltung gemeldet haben und diesen jetzt in MelBA erfasst oder aktualisiert haben, teilen Sie dies bitte der Unteren Naturschutzbehörde möglichst per E-Mail zusätzlich mit.
Ziel ist es, alle Bestände aktuell vorzuhalten. Bestandsbücher sind weiterhin der Unteren Naturschutzbehörde in Papierform vorzulegen. Bestandsveränderungen (Nachzuchten, Kauf und Verkauf) sollten jedoch vollständig in MelBA verzeichnet werden.
Bei Rückfragen steht Ihnen die Untere Naturschutzbehörde gerne zur Verfügung:
Bei fachlichen Angelegenheiten: Bei technischen Angelegenheiten:
Katrin Wieland Lucas Bingel
Katrin.Wieland@rhein-lahn.rlp.de Lucas.Bingel@rhein-lahn.rlp.de
02603 / 972 370 02603 / 972 140
Online-Dienst
Melde- und Bescheinigungswesen im Artenschutz (MelBA)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Zuständig für innerhalb der europäischen Union erworbene und gehaltene Tier-, Pflanzen- und Holzarten (inklusive Produkte und Teile daraus) sind die Kreisverwaltungen und S Stadtverwaltungen der kreisfreien Städte.
Werden geschützte Arten aus Ländern außerhalb der europäischen Union importiert oder in nicht zur europäischen Union gehörendes Ausland exportiert, wenden Sie sich bitte an das Bundesamt für Naturschutz (www.BfN.de), Konstantinstr. 110, 53179 Bonn.
Ansprechpartner
Kreisverwaltung Rhein-Lahn-Kreis - Bauen und Umwelt
Adresse
Postanschrift
Insel Silberau 1
56130 Bad Ems
Öffnungszeiten
Montag-Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr - 18:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 02603 972-0
Fax: 02603 972-199
Kontaktperson
Frau Katrin Wieland
Hausanschrift
E-Mail: katrin.wieland@rhein-lahn.rlp.de
Telefon Festnetz: 02603 972-370
Fax: 02603 972-6370
Rechtsgrundlage(n)
- Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG)
- Bundesartenschutzverordnung (BArtSchV)
- § 25 Landesnaturschutzgesetz (LNatSchG)
Hinweise für Rhein-Lahn-Kreis: Spezielle Hinweise für Kreis Rhein-Lahn-Kreis
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Pflanzenschutz, exotische Tiere, Tierschutz, Exoten, Wildtiere, Wirbeltiere, Umweltschutz, Tiere, CITES-Bescheinigung, Schildkröten