Tierschutz leben
Tiere sind unsere Mitgeschöpfe, deren Schutz Staatsziel ist. Tierschutzverstöße können strafrechtlich verfolgt werden.
Beschreibung
Tierschutz bedeutet, aus der Verantwortung des Menschen für das Tier als Mitgeschöpf dessen Leben und Wohlbefinden zu schützen. Dazu steht jeder einzelne in der Verantwortung indem man:
- sich vor einer Tieranschaffung (Haus- oder Nutztier) überprüft, ob man den Bedürfnissen des jeweiligen Tieres gerecht werden kann,
- einen artgerechten Umgang sowie eine artgerechte Haltung pflegt
- die Tiere bedürfnisgerecht versorgt und ernährt
Die Veterinärbehörden führen risikoorientiert und anlassbezogen Kontrollen von Tierhaltungen durch. Dabei gehen sie Beschwerden und Anzeigen von tierschutzrechtlichen Verstößen nach - auch bei Privathaltungen.
Zu den Aufgaben der Veterinärbehörden gehört auch die Überwachung des Tierschutzes beim Transport oder der Schlachtung. Die zuständigen Behörden leiten im Bedarfsfall Bußgeldverfahren ein oder erteilen Haltern und Betreuern Auflagen, um Missstände zu beseitigen. Soweit der Verdacht auf ein Straftat besteht, wird der Vorgang an die Staatsanwaltschaft abgegeben.
Online-Dienst
Tierschutzgesetz
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Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Die Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsbehörde der Kreisverwaltung.
Ansprechpartner
00.00.KVMZ.04.41.01.02 Tierschutz und Tiertransporte
Adresse
Postanschrift
Konrad-Adenauer-Str. 34
55218 Ingelheim am Rhein
Hausanschrift
Behindertenparkplatz:
Gebühren: nein
Parkplatz:
Gebühren: ja
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Bürgerbüro und Servicezeiten Montag bis Dienstag 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr Mittwoch 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr Donnerstag 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag 08:00 Uhr bis 12:30 Uhr Allgemeine Verwaltung Montag bis Dienstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 15:30 Uhr Mittwoch 14:00 bis 15:30 Uhr Donnerstag 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr,  Freitag 09:00 bis 12:00 Uhr Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Rechtsgrundlage(n)
- Tierschutzgesetz (TierSchG)
- Tierschutztransportverordnung (TierSchTrV)
- Tierschutz-Schlachtverordnung (TierSchlV)
- Tierschutz-Versuchstierverordnung (TierSchVersV)
- Versuchstiermeldeverordnung (VersTierMeldV)
- Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung (TierSchNutzV)
- Tierschutz-Hundeverordnung (TierSchHuV)
- Landesverordnung über Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Tierschutzrechts
Hinweise (Besonderheiten)
Wichtige und hilfreiche Hinweise zur Haltung von Haustieren, bietet der Deutsche Tierschutzbund Landesverband Rheinland-Pfalz e.V. in seinen Broschüren.
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MUEEF am 02.10.2019
Stichwörter
Veterinärbehörde, Tier, Tiere, Gesellschaft, Lebensmittelüberwachung, Wohlbefinden, Leben, Tierschutz, Verantwortung, Transport, Schlachtung