Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur Förderung

    Wirtschaftsförderung regional

    Beschreibung

    Unternehmerinnen und Unternehmern, die in Rheinland-Pfalz investieren wollen und/ oder bereits unternehmerisch tätig sind, können, sofern die erforderlichen Voraussetzungen erfüllt werden, durch verschiedene Förderprogramme unterstützt werden.

    Hinweise für Weißenthurm: Wirtschaftsförderung regional

    "Zusammenkommen ist ein Beginn, zusammenbleiben ist ein Fortschritt, zusammenarbeiten ist ein Erfolg."
    Henry Ford (*30.07.1863-07.04.1947)

    Ganz nach diesem Motto verfolgt die Wirtschaftsförderung der Verbandsgemeinde Weißenthurm das Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit des Standortes zu erhalten. Dabei spielt die gezielte Förderung von Existenzgründungen und von Innovation eine zentrale Rolle. Dies reicht von der intensiven individuellen Beratung bis hin zu Veranstaltungen und Projekten zur Stärkung des Austausches zwischen Wissenschaft und Wirtschaft sowie zum Aufbau und zur Stärkung von Netzwerken innerhalb der Verbandsgemeinde Weißenthurm und der Region.

    Wirtschaftsförderung heißt: Neue Wege beschreiten, Chancen nutzen, Kooperationen eingehen und Netzwerke aufbauen. Das sind die Instrumente, um Arbeitsplätze zu sichern und neue zu schaffen. In dieser Hinsicht hat die Wirtschaftsförderungsstelle der Verbandsgemeinde Weißenthurm eine langjährige Erfahrung. Sie weist zahlreiche Vorteile auf, die Ihnen als Investor bzw. Unternehmer zugute kommen:

    • Als zentrale Anlaufstelle ist die Wirtschaftsförderungsstelle der Verbandsgemeinde Weißenthurm der direkte und zentrale Ansprechpartner für Gewerbe, Industrie, Handel, Handwerk und für die örtlichen Unternehmenszusammenschlüsse, zu denen sie ebenfalls Kontakt unterhält. Dies gilt vor allem für Unternehmen, die es in Betracht ziehen, ihren Betrieb neu anzusiedeln, zu verlagern oder zu erweitern.
    • Bei allen Fragen der Standortwahl, angefangen von der Grundstückssuche über die Planung bis hin zur Realisierung, leistet sie umfassende Hilfe. Dies bezieht sich selbstverständlich auch auf Erweiterungen und Betriebsverlagerungen innerhalb der Verbandsgemeinde.
    • Die Wirtschaftsförderungsstelle übernimmt die verwaltungsinterne Koordination der Verfahren, sodass Genehmigungszeiten verkürzt bzw. auf ein Minimum reduziert werden. Die Beratung endet dabei allerdings nicht mit der Ansiedlung.
    • Sie berät über öffentliche Förderprogramme sowie Finanzierungshilfen und stellt gerne die Kontakte zu den entsprechenden Organisationen und Behörden her.
    • Die Wirtschaftsförderungsstelle versteht sich als Schnitt- und Schaltstelle zwischen Wirtschaft, Verwaltung und Politik.
    • Mit Projekten wie "Schüler schnuppern Firmenluft" ist sie bestrebt, junge kompetente Nachwuchskräfte zu gewinnen und dadurch einem Fachkräftemangel entgegenzuwirken.

    Online-Dienste

    Angebot eines Grundstücks oder einer Immobilie für gewerbliche Zwecke

    ID: L100039_278478055

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    Gesuch Gewerbefläche

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

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    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH ist mit der Bearbeitung der Programme beauftragt. Informationen zu den bestehenden Fördermöglichkeiten sind auf der Internetseite der ISB erhältlich.

    Darlehens- und Bürgschaftsprogramme werden im Hausbankenverfahren durchgeführt. Daher sind für diese Unterstützungsmöglichkeiten die Hausbanken Ansprechpartner.

    Ansprechpartner

    Verbandsgemeinde Weißenthurm - Stabsstelle Wirtschaftsförderung, Tourismus, Klimaschutz und Presse

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1263

    56572 Weißenthurm

    Hausanschrift

    Kärlicher Straße 4

    56575 Weißenthurm

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Fax: +49 2637 913-100

    Telefon Festnetz: +49 2637 913-0

    E-Mail: info@vgwthurm.de

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Die Antragsformulare sind auf der Internetseite der ISB erhältlich. Die für eine Bearbeitung der Anträge notwendigen Unterlagen sind aus dem Antrag ersichtlich beziehungsweise sie werden ergänzend von der ISB angefordert.

    Fristen

    Interessente müssen ihren Antrag zwingend vor Maßnahmebeginn bei der ISB einreichen. Zum förderschädlichen Maßnahmebeginn wird bereits der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Vertrages gerechnet.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Rechtsgrundlagen sind abhängig vom jeweiligen Förderprogramm.

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de