Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise

    !Achtung Preisänderung seit 01.01.2024!

    Hier können Sie einen Bewohnerparkausweis online beantragen.

    Der Antrag ist auch persönlich im Bürgerservicebüro möglich (nur mit vorheriger Terminvereinbarung).

    Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirkes erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes KFZ. Die Eintragung mehrerer Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht möglich.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

    Termin online vereinbaren

    !Achtung Preisänderung seit 01.01.2024!

    Hier können Sie einen Bewohnerparkausweis online beantragen.

    Der Antrag ist auch persönlich im Bürgerservicebüro möglich (nur mit vorheriger Terminvereinbarung).

    Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirkes erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes KFZ. Die Eintragung mehrerer Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht möglich.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:

    Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0

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    Hinweise für Worms: Bürgerservice Außenstelle Horchheim

    Die Außenstelle ist an folgenden Tagen geschlossen:

    • Di., 12.11.2024
    • Di., 19.11.2024
    • Do., 21.11.2024
    • Di., 26.11.2024
    • Mi., 27.11.2024

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Horchheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.

    (In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:

    Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Horchheim erledigen:

    • Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
    • Abmeldung einer Nebenwohnung
    • Beglaubigungen
    • Bewohnerparkausweise
    • Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
    • Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
    • Gewerbezentralregisterauskunft
    • Meldebescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte
    • Personalausweise
    • Reisepass
    • Untersuchungsberechtigungsscheine
    • Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)

    Die Außenstelle ist an folgenden Tagen geschlossen:

    • Di., 12.11.2024
    • Di., 19.11.2024
    • Do., 21.11.2024
    • Di., 26.11.2024
    • Mi., 27.11.2024

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Horchheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.

    (In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:

    Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Horchheim erledigen:

    • Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
    • Abmeldung einer Nebenwohnung
    • Beglaubigungen
    • Bewohnerparkausweise
    • Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
    • Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
    • Gewerbezentralregisterauskunft
    • Meldebescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte
    • Personalausweise
    • Reisepass
    • Untersuchungsberechtigungsscheine
    • Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)

    Hinweise für Worms: Bürgerservice Außenstelle Rheindürkheim

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Rheindürkheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
    (In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:
    Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

    Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Rheindürkheim erledigen:

    • Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
    • Abmeldung einer Nebenwohnung
    • Beglaubigungen
    • Bewohnerparkausweise
    • Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
    • Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
    • Gewerbezentralregisterauskunft
    • Meldebescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte
    • Personalausweise
    • Reisepass
    • Untersuchungsberechtigungsscheine
    • Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Rheindürkheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
    (In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:
    Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

    Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Rheindürkheim erledigen:

    • Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
    • Abmeldung einer Nebenwohnung
    • Beglaubigungen
    • Bewohnerparkausweise
    • Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
    • Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
    • Gewerbezentralregisterauskunft
    • Meldebescheinigungen
    • Melderegisterauskünfte
    • Personalausweise
    • Reisepass
    • Untersuchungsberechtigungsscheine
    • Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis beantragen (kostenpflichtig)

    ID: L100039_287603224

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • giropay
    • Klassische Kreditkarte
    • Lastschriftverfahren

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 23.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim

    Beschreibung

    Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Horchheim angeboten.

    Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
    Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte beachten Sie:
    Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

    Unsere Öffnungszeiten und Services entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend).

    Adresse

    Hausanschrift

    Alter Marktplatz 1

    67551 Worms

    Kontakt

    E-Mail: ov-horchheim@worms.de

    Telefon Festnetz: +49 6241 33180

    Fax: +49 6241 268357

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 03.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    --> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) 
         oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Sie haben Fragen?
    Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  

      Kontakt

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 05.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 27.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim

      Beschreibung

      Bürgerservice

      Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Pfeddersheim angeboten.

      Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
      Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0

      Bitte beachten Sie:
      Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

      Unsere Öffnungszeiten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung (hier unten folgend)

      Adresse

      Hausanschrift

      Schlossstraße 48

      67551 Worms

      Kontakt

      E-Mail: ov-pfeddersheim@worms.de

      Telefon Festnetz: 06247 246

      Fax: 06247 904951

      Internet

      Version

      Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

      Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

      Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

      Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen

      Beschreibung

      Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Neuhausen angeboten.

      Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
      Online-Terminvereinbarung oder unter (0 62 41) 8 53 - 37 30, - 37 32 und - 37 33

      Bitte beachten Sie:
      Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro Hauptstelle (im Bürgerrathaus Folzstraße).

      Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Dienstleistungen (unten folgend)

        Adresse

        Hausanschrift

        Kirchgasse 7

        67549 Worms

        Kontakt

        E-Mail: ov-neuhausen@worms.de

        Telefon Festnetz: +49 6241 594417

        Fax: +49 6241 267767

        Internet

        Version

        Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

        Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

        Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim

        Beschreibung

        Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Rheindürkheim angeboten. 

        Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
        Online-Terminvereinbarung oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

        Bitte beachten Sie:
        Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.

        Unsre Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend)

        Adresse

        Hausanschrift

        Eduard-Paret-Straße 25

        67550 Worms

        Kontakt

        E-Mail: ov-rheinduerkheim@worms.de

        Telefon Festnetz: 06242 1446

        Fax: 06242 901432

        Internet

        Version

        Technisch erstellt am 08.08.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

        Technisch geändert am 26.11.2024 (von: Webservice, Stadt Worms)

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)

        erforderliche Unterlagen

        • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
        • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
        • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
        • bei Beantragung durch einen Vertreter
          • Vollmacht

        Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

        Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise

        Mitzubringende Unterlagen sind:

        • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
        • Personalausweis oder Reisepass
        • es wird eine Nutzungsvollmacht gebraucht, wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sind. Finden Sie unten in den Downloads.
        • Sie können sich bei Antragstellung durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) vertreten lassen.

        Mitzubringende Unterlagen sind:

        • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
        • Personalausweis oder Reisepass
        • es wird eine Nutzungsvollmacht gebraucht, wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sind. Finden Sie unten in den Downloads.
        • Sie können sich bei Antragstellung durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) vertreten lassen.

        Voraussetzungen

        • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
        • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
        • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

        Rechtsgrundlage(n)

        Verfahrensablauf

        Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

        In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

        Fristen

        Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

        Kosten

        Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

        Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise

        Preiserhöhung seit 01.01.2024

        1 Monat     =     15 ?

        3 Monate   =     45 ?

        6 Monate   =     90 ?

        1 Jahr        =     180 ?

        2 Jahre      =     360 ?

        Kosten bei Änderung von Kennzeichen, bei Verlust des Bewohnerparkausweises und Änderung Bewohnerparkzone = 14 Euro

        Preiserhöhung seit 01.01.2024

        1 Monat     =     15 ?

        3 Monate   =     45 ?

        6 Monate   =     90 ?

        1 Jahr        =     180 ?

        2 Jahre      =     360 ?

        Kosten bei Änderung von Kennzeichen, bei Verlust des Bewohnerparkausweises und Änderung Bewohnerparkzone = 14 Euro

        Hinweise (Besonderheiten)

        Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
        Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

        Dokumente

        Eingehend

        Vollmacht

        Dokumenttyp: Erklärung

        Benötigte Signatur: Keine Signatur

        Reisepass

        Dokumenttyp: Ausweis

        Benötigte Signatur: Keine Signatur

        Zulassungsbescheinigung Teil I

        Dokumenttyp: Bescheinigung

        Benötigte Signatur: Keine Signatur

        Personalausweis

        Dokumenttyp: Ausweis

        Benötigte Signatur: Keine Signatur

        Gültigkeitsgebiet

        Rheinland-Pfalz

        Version

        Technisch erstellt am 03.03.2009 (von: Benjamin Strozinsky)

        Technisch geändert am 25.01.2024 (von: Intern, System)

        Stichwörter

        parken, Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkplatz, Parkplatz, Anwohnerparken, Ausweis

        Sprachversion

        Deutsch

        Sprache: de

        Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

        Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

        Englisch

        Sprache: en

        Sprachbezeichnung nativ: English

        Technisch erstellt am 08.07.2021 (von: Administrator)

        Technisch geändert am 23.04.2020 (von: Administrator)