Bewohnerparkausweis Erteilung
Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise
!Achtung Preisänderung seit 01.01.2024!
Hier können Sie einen Bewohnerparkausweis online beantragen.
Der Antrag ist auch persönlich im Bürgerservicebüro möglich (nur mit vorheriger Terminvereinbarung).
Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirkes erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes KFZ. Die Eintragung mehrerer Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht möglich.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
!Achtung Preisänderung seit 01.01.2024!
Hier können Sie einen Bewohnerparkausweis online beantragen.
Der Antrag ist auch persönlich im Bürgerservicebüro möglich (nur mit vorheriger Terminvereinbarung).
Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirkes erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes KFZ. Die Eintragung mehrerer Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht möglich.
Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummern:
Zentrale Nr. (0 62 41) 853 - 0
Hinweise für Worms: Bürgerservice Außenstelle Horchheim
Die Außenstelle ist an folgenden Tagen geschlossen:
- Di., 12.11.2024
- Di., 19.11.2024
- Do., 21.11.2024
- Di., 26.11.2024
- Mi., 27.11.2024
Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Horchheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
(In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
- Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
- Akzeptierte Zahlungsmittel für Bürgerserviceleistungen: EC-Karte
Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Horchheim erledigen:
- Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise
- Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
- Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Personalausweise
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)
Die Außenstelle ist an folgenden Tagen geschlossen:
- Di., 12.11.2024
- Di., 19.11.2024
- Do., 21.11.2024
- Di., 26.11.2024
- Mi., 27.11.2024
Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Horchheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
(In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
- Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
- Akzeptierte Zahlungsmittel für Bürgerserviceleistungen: EC-Karte
Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Horchheim erledigen:
- Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise
- Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
- Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Personalausweise
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)
Hinweise für Worms: Bürgerservice Außenstelle Rheindürkheim
Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Rheindürkheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
(In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Rheindürkheim erledigen:
- Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise
- Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
- Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Personalausweise
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)
Alle Dienste des Bürgerservicebüros werden hier in der Außenstelle Rheindürkheim sowie in der Hauptstelle Folzstraße und in drei weiteren Außenstellen angeboten.
(In den Außenstellen KEINE Dienste der Kfz-Zulassungsstelle!)
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung hier oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Folgende Dienstleistungen können Sie in der Außenstelle Rheindürkheim erledigen:
- Abmeldung des Wohnsitzes bei Wegzug ins Ausland
- Abmeldung einer Nebenwohnung
- Beglaubigungen
- Bewohnerparkausweise
- Digitale Signatur (Signaturinitiative Rheinland-Pfalz)
- Führungszeugnisse (amtliches Führungszeugnis)
- Gewerbezentralregisterauskunft
- Meldebescheinigungen
- Melderegisterauskünfte
- Personalausweise
- Reisepass
- Untersuchungsberechtigungsscheine
- Wohnsitz An- und Ummeldung (Ausnahme: Eine Anmeldung aus dem Ausland ist nur in der Hauptstelle Folzstraße möglich.)
Online-Dienst
Bewohnerparkausweis beantragen (kostenpflichtig)
Online erledigen
Zahlungsweise
- Paypal
- giropay
- Klassische Kreditkarte
- Lastschriftverfahren
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Horchheim
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Horchheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsere Öffnungszeiten und Services entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend).
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro
Beschreibung
Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.
In der Hauptstelle Folzstraße bis auf Weiteres nur EC-Kartenzahlung möglich!
Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
--> Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen)
oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.
Jetzt gleich online erledigen!
Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:
- NEU: Kfz online zulassen, ummelden, abmelden, Leasingbriefauskunft & Wunschkennzeichen
- weitere Online-Dienste nutzen (neuer Personalausweis nPA / eAT erforderlich)
Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)
- Montag ? Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
- Montag ? Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen.
Es sind nur Kartenzahlungen möglich!
Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, 67550 Worms
Frau Simone Lampe (Kontaktdaten siehe unten) '
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Pfeddersheim: Schlossstraße 48, 67551 Worms
Frau Stefanie Wetzel Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
- Horchheim: Alter Marktplatz 1, 67551 Worms
Frau Edith Baier (Kontaktdaten siehe unten)
>> Infos & Öffnungszeiten (Vorsprache nur mit Termin!)
Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Sie haben Fragen?
Bitte nutzen Sie unsere zentrale Telefonnummer: (0 62 41) 8 53 - 0
Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99
Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift Folzstraße 5
67547 Worms
Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)
Öffnungszeiten
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 16:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!  
Kontakt
E-Mail: buergerservice@worms.de
Fax: +49 6241 853-3799
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Pfeddersheim
Beschreibung
Bürgerservice
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Pfeddersheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung oder Telefon (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsere Öffnungszeiten finden Sie bei der jeweiligen Dienstleistung (hier unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Neuhausen
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Neuhausen angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung oder unter (0 62 41) 8 53 - 37 30, - 37 32 und - 37 33
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an das Bürgerservicebüro Hauptstelle (im Bürgerrathaus Folzstraße).
Unsere Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte den Dienstleistungen (unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
Stadtverwaltung Worms - Büro Ortsvorsteher/in Rheindürkheim
Beschreibung
Alle Dienste des Bürgerservicebüros (außer denen der Kfz-Zulassungsstelle) werden auch in der Außenstelle Rheindürkheim angeboten.
Vorsprache nur nach Terminvereinbarung!
Online-Terminvereinbarung oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0
Bitte beachten Sie:
Bei Anliegen rund um Ihr Kfz wenden Sie sich bitte an die Hauptstelle des Bürgerservicebüros.
Unsre Öffnungszeiten entnehmen Sie bitte der jeweiligen Dienstleistung (unten folgend)
Adresse
Hausanschrift
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise
Mitzubringende Unterlagen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass
- es wird eine Nutzungsvollmacht gebraucht, wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sind. Finden Sie unten in den Downloads.
- Sie können sich bei Antragstellung durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) vertreten lassen.
Mitzubringende Unterlagen sind:
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- Personalausweis oder Reisepass
- es wird eine Nutzungsvollmacht gebraucht, wenn Sie nicht der Halter des Fahrzeuges sind. Finden Sie unten in den Downloads.
- Sie können sich bei Antragstellung durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) vertreten lassen.
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise
Preiserhöhung seit 01.01.2024
1 Monat = 15 ?
3 Monate = 45 ?
6 Monate = 90 ?
1 Jahr = 180 ?
2 Jahre = 360 ?
Kosten bei Änderung von Kennzeichen, bei Verlust des Bewohnerparkausweises und Änderung Bewohnerparkzone = 14 Euro
Preiserhöhung seit 01.01.2024
1 Monat = 15 ?
3 Monate = 45 ?
6 Monate = 90 ?
1 Jahr = 180 ?
2 Jahre = 360 ?
Kosten bei Änderung von Kennzeichen, bei Verlust des Bewohnerparkausweises und Änderung Bewohnerparkzone = 14 Euro
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Dokumente
Eingehend
Vollmacht
Dokumenttyp: Erklärung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Reisepass
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Zulassungsbescheinigung Teil I
Dokumenttyp: Bescheinigung
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Personalausweis
Dokumenttyp: Ausweis
Benötigte Signatur: Keine Signatur
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
parken, Parkkarte, Bewohnerparken, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkplatz, Parkplatz, Anwohnerparken, Ausweis
Metainformation
- Ursprungsportal: Bewohnerparkausweis Erteilung
- Ursprungsportal: Bewohnerparkausweise in Worms
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- Ursprungsportal: Bürgerservice Außenstelle Horchheim in Worms
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- Ursprungsportal: Bürgerservice Außenstelle Rheindürkheim in Worms
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