Bewohnerparkausweis ErteilungOnline erledigen

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise

    Hier können Sie  einen Bewohnerparkausweis online beantragen.

    Der Antrag ist auch persönlich im Bürgerservicebüro möglich (nur mit vorheriger Terminvereinbarung).

    Jeder Bewohner eines ausgewiesenen Bewohnerparkbezirkes erhält nur einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes KFZ. Die Eintragung mehrerer Kennzeichen auf einen Bewohnerparkausweis ist nicht möglich.

    Sie haben Fragen? Bitte nutzen Sie unsere Callcenter-Nummer:

    (0 62 41) 8 53 - 37 30, 37 32, 37 33 (oder 37 37)

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    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis online beantragen

    ID: L100039_256699634

    Online erledigen

    Zahlungsweise

    • Paypal
    • Lastschriftverfahren
    • giropay
    • Klassische Kreditkarte

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Worms - Abteilung 3.07 Bürgerservicebüro

    Beschreibung

    Im Bürgerservicebüro können Sie folgendes in Anspruch nehmen: alle Services der Kfz-Zulassungsstelle (nur in der Hauptstelle Folzstraße: Fahrzeug an-, ab-, ummelden usw.) sowie des Meldewesens und Passwesens, Beglaubigungen und einiges mehr (in der Hauptstelle und in den Außenstellen). Eine Übersicht über alle Dienstleistungen finden Sie weiter unten.

    Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich!
    Termin online vereinbaren (Hauptstelle und Außenstellen) oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Bitte kommen Sie rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, damit ihr Anliegen erledigt werden kann.

    Jetzt gleich online erledigen!
    Vermeiden Sie Wartezeiten, nutzen Sie unsere Online-Dienste:

    Öffnungszeiten Hauptstelle Folzstraße (Vorsprache nur mit Termin!)

    • Montag - Freitag 07:15 bis 12:00 Uhr
    • Montag - Donnerstag 13:00 bis 17:00 Uhr

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    In folgenden Stadtteilen werden alle Dienstleistungen des Bürgerservicebüros angeboten (außer der Zulassung von Fahrzeugen). Anmeldungen aus dem Ausland sind in den Außenstellen ausgeschlossen. 
    Es sind nur Kartenzahlungen möglich!

    Termin online vereinbaren oder Telefon: (0 62 41) 8 53 - 0

    Fax Bürgerservicebüro: (0 62 41) 8 53 - 37 99 
    Fax Kfz-Zulassung: (0 62 41) 8 53 - 37 98

      Adresse

      Hausanschrift

      Postanschrift Folzstraße 5

      67547 Worms

      Abteilung 3.07 - Bürgerservicebüro. Hauptstelle: Folzstraße 5 (Außenstellen in Horchheim: Alter Marktplatz 1, Neuhausen: Kirchgasse 7, Rheindürkheim: Eduard-Paret-Straße 25, Pfeddersheim: Schlossstraße 48)

      Öffnungszeiten

      Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag 13:00 Uhr - 17:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich! Freitag 07:15 Uhr - 12:00 Uhr Hauptstelle; Vorsprache nur mit Terminvereinbarung möglich!

      Kontakt

      Kontaktperson

      • Herr Dennis Isbaner (Abteilungsleiter)
      • Frau Kerstin Schneider (stellv. Abteilungsleiterin)
      • Frau Astrid Sözbir (Teamleiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 853-3710

        Fax: +49 6241 853-3799

      • Herr Markus Andrae (Sachbearbeiter)
      • Frau Edith (Bürgerservicebüro Außenstelle Horchheim) Baier (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: +49 6241 2696856

        Fax: +49 6241 268357

      • Frau Manuela Blüm (Sachbearbeiterin)
      • Frau Izabela Boxheimer (Sachbearbeiterin)
      • Frau Jennifer Bruckert (Sachbearbeiterin)
      • Herr Nicolas Durrer (Sachbearbeiter)
      • Frau Halide Düzgün (Sachbearbeiterin)
      • Frau Olga Krampez (Sachbearbeiterin)
      • Frau Ute Krauß (Sachbearbeiterin)
      • Frau Jenny König (Sachbearbeiterin)
      • Frau Simone (Bürgerservicebüro Außenstelle Rheindürkheim) Lampe (Sachbearbeiterin)

        Fax: 06242 901432

        Telefon Festnetz: 06242 9906575

      • Herr Markus Maydt (Sachbearbeiter)
      • Herr Matthias Mucha (Sachbearbeiter)
      • Frau Corinna Schuhmacher (Sachbearbeiterin)
      • Frau Heike Weber (Sachbearbeiterin)
      • Frau Stefanie (Bürgerservicebüro Außenstelle Pfeddersheim) Wetzel (Sachbearbeiterin)

        Telefon Festnetz: 06247 9047900

      Internet

      Formulare

      Nutzungserklärung des Fahzeughalters
      Bewohnerparkzonen
      Rechtsverordnung zur Regelung des Bewohnerparkens
      Bedingungen, Auflagen und Hinweise

      Version

      Technisch geändert am 12.06.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
      • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
      • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
      • bei Beantragung durch einen Vertreter
        • Vollmacht

      Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

      Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise

      Mitzubringende Unterlagen sind:

      • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
      • Personalausweis oder Reisepass
      • evtl. unterschriebene Nutzungserklärung des Halters, mit der die überwiegende, private Nutzung des Fahrzeuges durch den Antragsteller bestätigt wird.
      • Sie können sich bei Antragstellung durch eine von Ihnen beauftragte Person (mittels Vollmacht und Ausweisdokument) vertreten lassen.

      Voraussetzungen

      • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
      • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
      • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

      Rechtsgrundlage(n)

      Verfahrensablauf

      Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

      In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

      Fristen

      Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

      Kosten

      Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

      Hinweise für Worms: Bewohnerparkausweise

      1 Monat  = 10,20 €
      3 Monate= 13,50 €
      6 Monate= 16,00 €
      1 Jahr     = 30,70 €
      2 Jahre   = 61,40 €

      Hinweise (Besonderheiten)

      Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
      Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

      Gültigkeitsgebiet

      Rheinland-Pfalz

      Version

      Technisch geändert am 25.01.2024

      Stichwörter

      parken, Parkplatz, Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Ausweis, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparkausweis

      Sprachversion

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Deutsch

      Sprache: de