Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen

    Beantragung

    • schriftlich mittels Vordruck
    • Online
      • der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken

    Bewohnerparkausweis

    • ist so im Fahrzeug/Frontscheibe anzubringen, dass die Vorderseite von außen vollständig sichtbar ist

    Gültigkeit

    • grundsätzlich maximal 12 Monate bzw. solange die Voraussetzungen erfüllt werden
      • Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen
    • das Gültigkeitsdatum ist auf der Vorderseite aufgedruckt
      • nach diesem Datum wird das Parken in der Parkzone als eine Ordnungswidrigkeit geahndet

    Bewohnerparkzonen

    Online-Dienst

    Bewohnerparkausweis

    ID: L100039_245373721

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen

    • die Zuständigkeit liegt beim Bürgeramt

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken

    Adresse

    Hausanschrift

    Viehmarktplatz 20

    54290 Trier

    Postfachadresse

    Postfach 3470

    54224 Trier

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 115

    Fax: +49 651 718-4100

    E-Mail: bewohnerparken@trier.de

    Internet

    Stichwörter

    36, Bürgeramt

    Version

    Technisch geändert am 27.07.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen

    • Meldebestätigung (in Verbindung mit Reisepass) ist nicht erforderlich
    • zusätzlicher Hinweis zur Zulassungsbescheinigung Teil I: Kopie ist ausreichend

    Formulare

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen

    • der Bürger ist mit Hauptwohnsitz dort gemeldet

    Ausnahme:

    • Ist der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter, wird eine Nutzungsbestätigung des Halters über die dauerhafte und alleinige Nutzung des Fahrzeugs durch den Antragssteller erforderlich
      • z. B. bei Fahrzeugen von Studenten oder privat genutzten Firmen- und Dienstwagen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen

    • 2 - 4 Wochentage

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen

    • 200,00 Euro

    Zahlungsart

    • als Vorauszahlung
    • bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal oder Giropay gezahlt werden
    • mittels Vordruck: nach Eingang des Antrags wird die Rechnung postalisch zugesandt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen

    • In der Stadt Trier gilt die Parkerlaubnis rund um die Uhr

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    parken, Parkplatz, Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Ausweis, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparkausweis

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de