Bewohnerparkausweis Erteilung
Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen
Beantragung
- schriftlich mittels Vordruck
- Online
- der Ausweis wird digital zur Verfügung gestellt und ist anschließend auszudrucken
Bewohnerparkausweis
- ist so im Fahrzeug/Frontscheibe anzubringen, dass die Vorderseite von außen vollständig sichtbar ist
Gültigkeit
- grundsätzlich maximal 12 Monate bzw. solange die Voraussetzungen erfüllt werden
- Änderungen sind unverzüglich mitzuteilen
- das Gültigkeitsdatum ist auf der Vorderseite aufgedruckt
- nach diesem Datum wird das Parken in der Parkzone als eine Ordnungswidrigkeit geahndet
Bewohnerparkzonen
- Informationen dazu siehe unter www.trier.de
Online-Dienst
Bewohnerparkausweis
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen
- die Zuständigkeit liegt beim Bürgeramt
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Trier - Bürgerdienste - Pass-/Meldewesen - Bewohnerparken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 3470
54224 Trier
Kontakt
Internet
Stichwörter
36, Bürgeramt
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen
- Meldebestätigung (in Verbindung mit Reisepass) ist nicht erforderlich
- zusätzlicher Hinweis zur Zulassungsbescheinigung Teil I: Kopie ist ausreichend
Formulare
Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen
- der Bürger ist mit Hauptwohnsitz dort gemeldet
Ausnahme:
- Ist der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter, wird eine Nutzungsbestätigung des Halters über die dauerhafte und alleinige Nutzung des Fahrzeugs durch den Antragssteller erforderlich
- z. B. bei Fahrzeugen von Studenten oder privat genutzten Firmen- und Dienstwagen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen
- 2 - 4 Wochentage
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen
- 200,00 Euro
Zahlungsart
- als Vorauszahlung
- bei online-Beantragung kann ausschließlich per Paypal oder Giropay gezahlt werden
- mittels Vordruck: nach Eingang des Antrags wird die Rechnung postalisch zugesandt
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Hinweise für Trier: Bewohnerparkausweis beantragen
- In der Stadt Trier gilt die Parkerlaubnis rund um die Uhr
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
Bewohnerparken, Parkkarte, Ausweis, parken, Anwohnerparkausweis, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparken, Parkplatz