Bewohnerparkausweis Erteilung

    Bewohnerparkausweis Erteilung

    Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.

    Beschreibung

    Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).

    Hinweise für Neuwied: Anwohnerparken

    In den mit Gebühren bewirtschafteten Bereichen sind für Anwohnerinnen und Anwohner jeweils sogenannte Anwohnerparkzonen eingerichtet. Wer in diesen Bereichen wohnt, kann eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr erhalten, die von den Parkgebühren befreit.

    Für Anwohner sind in den mit Gebühren bewirtschafteten Bereichen jeweils sogenannte Anwohnerparkzonen eingerichtet. Bewohner dieser Bereiche können eine Ausnahmegenehmigung für ein Jahr erhalten, die von den Parkgebühren befreit.

    Online-Dienst

    Anwohnerparkausweis beantragen

    ID: L100039_307157543

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 07.01.2025

    Technisch geändert am 07.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Zuständigkeit

    Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Neuwied - Bußgeldstelle

    Adresse

    Hausanschrift

    Engerser Landstraße 17

    56564 Neuwied

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Rollstuhlfahrer können am Hintereingang einen kleinen Aufzug nutzen. Hierfür ist eine Meldung am Empfang notwendig.

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Di. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Mi. 08:00 - 12:00 Uhr Do. 08:00 - 12:00 Uhr und 13:30 - 16:00 Uhr Fr. 08:00 - 12:00 Uhr Hinweis: Sprechzeiten außerhalb der Öffnungszeiten nach Terminvereinbarung. Derzeit wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 2631 802-425

    Fax: +49 2631 802-470

    E-Mail: bussgeldstelle@neuwied.de

    Formulare

    Antrag auf Ausstellung eines Anwohner-Parkausweises
    Formular für die Bestätigung der alleinigen KFZ-Nutzung
    Formular für die Bestätigung des Wohneigentümers

    Version

    Technisch erstellt am 08.09.2021

    Technisch geändert am 27.01.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
    • Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
    • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
    • bei Beantragung durch einen Vertreter
      • Vollmacht

    Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.

    Formulare

    Hinweise für Neuwied: Anwohnerparken

    Sie können direkt online einen Anwohnerparkausweis beantragen. Dafür benötigen Sie unter anderem eine Bestätigung des Wohneigentümers (PDF | 0.97 MB) und eine Bestätigung alleinige Kfz-Nutzung (PDF | 1.65 MB). 

    Alternativ können Sie auch das Antragsformular Anwohnerparkausweis (PDF | 127 KB) ausdrucken und ausgefüllt an die Bußgeldstelle der Stadtverwaltung per Post oder E-Mail zu senden.

    Voraussetzungen

    • Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
    • es ist kein Privatstellplatz vorhanden
    • das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.

    In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.

    Fristen

    Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.

    Hinweise für Neuwied: Anwohnerparken

    Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden.

    Der Antrag muss jedes Jahr erneut gestellt werden.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise für Neuwied: Anwohnerparken

    Verwaltungsgebühr von 40,90€ pro Jahr

    Verwaltungsgebühr von 40,90€ pro Jahr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
    Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.

    Dokumente

    Eingehend

    Vollmacht

    Dokumenttyp: Erklärung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Reisepass

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Zulassungsbescheinigung Teil I

    Dokumenttyp: Bescheinigung

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Personalausweis

    Dokumenttyp: Ausweis

    Benötigte Signatur: Keine Signatur

    Gültigkeitsgebiet

    Rheinland-Pfalz

    Version

    Technisch erstellt am 03.03.2009

    Technisch geändert am 25.01.2024

    Stichwörter

    Bewohnerparken, parken, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparken, Parkkarte, Anwohnerparkausweis, Ausweis, Parkplatz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 08.07.2021

    Technisch geändert am 23.04.2020