Bewohnerparkausweis Erteilung
Sie möchten in Ihrem Wohnbezirk parken? Dann benötigen Sie einen Bewohnerparkausweis.
Beschreibung
Als Bewohner können Sie für Ihren Pkw oder Ihr Motorrad oder ein von Ihnen dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug einen Bewohnerparkausweis beantragen. Der Bewohnerparkausweis gilt nur für eine speziell ausgewiesene Zone (Bewohnerparkgebiet).
Hinweise für Mayen: Bewohnerparkausweis Erteilung
Der Bewohnerparkausweis kann online beantragt, bezahlt, gleich ausgedruckt und genutzt werden. Er ist ein Jahr gültig.
In der Beantragung werden Daten zur Person und zum Fahrzeug erfasst. Diese werden mit dem Melderegister und der Zulassungsstelle abgeglichen. Der Antragsteller erhält im Anschluss eine E-Mail mit einem Link zu einer personalisierten Webseite.
Die Bezahlung der Gebühr erfolgt mit Hilfe der Online-Zahlsysteme Paypal, Giropay, SEPA-Lastschrift oder Paydirekt.
- Übersicht Bewohnerparkzonen
- Häufig gestellte Fragen - BWP
- Bewohnerparken Nachweis FahrzeugeigentümerDer Nachweis Fahrzeugeigentümer kann im Rahmen des Onlinebeantragung direkt hochgeladen werden.
Online-Dienst
Bewohnerparkausweis Antrag
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Zuständigkeit
Wenden Sie sich an die Straßenverkehrsbehörde der für Ihren Wohnsitz zuständigen kreisfreien oder großen kreisangehörigen Stadtverwaltung, Verwaltung der verbandsfreien Gemeinde/Stadt oder Verbandsgemeindeverwaltung.
Ansprechpartner
Für Mayen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
- aktueller Personalausweis oder Reisepass mit aktueller Meldebestätigung
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
- bei Beantragung durch einen Vertreter
- Vollmacht
Es können ggf. weitere Unterlagen erforderlich sein.
Hinweise für Mayen: Bewohnerparkausweis Erteilung
Weitere benötigte Unterlagen:
- aktueller Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (alt: Fahrzeugschein)
- Ggf. Nutzungsbestätigung, wenn der Antragsteller nicht der Fahrzeughalter ist. D.h. der Halter des KFZ bestätigt dem Antragsteller die dauerhafte und ausschließliche Nutzung des Fahrzeugs (zum Beispiel: auch privat nutzbare Firmen- oder Dienstfahrzeuge)
Voraussetzungen
- Sie sind im Bewohnerparkgebiet meldebehördlich registriert und Sie wohnen dort auch tatsächlich
- es ist kein Privatstellplatz vorhanden
- das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder Sie nutzen das Fahrzeug dauerhaft.
Hinweise für Mayen: Bewohnerparkausweis Erteilung
Weitere Voraussetzungen:
- Sie sind mit Hauptwohnsitz (Zweitwohnsitz reicht nicht aus) in einer Bewohnerparkzone gemeldet
- in zumutbarer Nähe gibt es keine private Einstellmöglichkeit (Garage, Stellplatz etc.)
- Sie sind Halter eines Fahrzeugs oder Sie nutzen dauerhaft ein anderes Fahrzeug
- Sie haben noch keinen Bewohnerparkausweis für ein anderes Fahrzeug
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Gehen Sie am besten persönlich bei der zuständigen Stelle vorbei und legen Sie die Unterlagen dort vor.
In einigen Verbandsgemeinden, Städten und Gemeinden können Sie den Bewohnerparkausweis auch schriftlich oder elektronisch beantragen. In diesen Fällen erhalten Sie den Parkausweis mit der Post. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Verbandsgemeinde-, Stadt- oder Gemeindeverwaltung, welche Unterlagen Sie in diesem Fall übersenden müssen.
Fristen
Der Bewohnerparkausweis ist zeitlich begrenzt gültig, kann jedoch zum Ablaufdatum verlängert werden.
Hinweise für Mayen: Bewohnerparkausweis Erteilung
Hinweis bei Verlängerung:
Sie erhalten zwei Wochen vor Ablauf der Gültigkeit eine E-Mail mit der Erinnerung zur Verlängerung.
Die Verlängerung können Sie sodann mit den beigefügten Zugangsdaten durchführen.
Vor Erhalt der E-Mail ist eine Verlängerung nicht möglich.
Kosten
Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Hinweise für Mayen: Bewohnerparkausweis Erteilung
- Die Gebühr für einen Bewohnerparkausweis mit Gültigkeit für ein Jahr beträgt 195 Euro.
- Für Änderungen wird eine Gebühr in Höhe von 30 Euro erhoben.
Hinweise (Besonderheiten)
Der Bewohnerparkausweis garantiert keinen festen Stellplatz.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten.
Hinweise für Mayen: Bewohnerparkausweis Erteilung
Pro Person wird max. ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.
Eine zugeteilte Bewohnerparkzone ist nicht veränderbar.
Inhaber eines Bewohnerparkausweises genießen in ihrer Zone ein Vorrecht, aber kein Anrecht auf einen wohnungsnahen Parkplatz. Alle Personen, die die Voraussetzungen erfüllen, haben einen Anspruch auf Nutzung des Bewohnerparkens, so dass die Zahl der berechtigten Nutzer die Zahl der verfügbaren Stellplätze übersteigen kann.
Durch Bauarbeiten, Veranstaltungen etc. können Parkplätze vorübergehend wegfallen, so dass eine regelmäßige Kontrolle des Pkw (mindestens alle drei Tage) zu empfehlen ist. Bei längerer Abwesenheit vom Wohnort sollte eine dritte Person mit der Kontrolle betraut werden.
Die Parkerlaubnis kann entweder nur zu bestimmten Zeiten oder rund um die Uhr gelten (maßgebend ist die entsprechende Beschilderung).
Gültigkeitsgebiet
Rheinland-Pfalz
Stichwörter
parken, Parkplatz, Anwohnerparken, Bewohnerparken, Parkkarte, Ausweis, Anwohnerparkplatz, Anwohnerparkausweis